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WIRTSCHAFT/2623: Mehr Rechtssicherheit bei der Konzessionsvergabe


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 1. Dezember 2016

Mehr Rechtssicherheit bei der Konzessionsvergabe

Für einen fairen Wettbewerb zwischen kommunalen und privaten Unternehmen


Der Deutsche Bundestag schließt am heutigen Donnerstag in 2./3. Lesung die Beratungen zur Novelle der Vergabe von Wegenutzungsrechten ab. Dazu erklären der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer und der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der Fraktion Ingbert Liebing:

Joachim Pfeiffer: "Die Reform des § 46 Energiewirtschaftsgesetz schafft Rechts- und Planungssicherheit für alle Marktteilnehmer bei der Konzessionsvergabe im Bereich der leitungsgebundenen Energieversorgung.

Der Gesetzentwurf schafft Klarheit über die Ermittlung des Netzwertes und den Umgang mit Verfahrensrügen. Die Koalitionsfraktionen haben außerdem klargestellt, dass Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die bei der Neuvergabe von Konzessionen mit berücksichtigt werden können, keine Diskriminierung nicht-kommunaler Bewerber im Vergabeverfahren zur Folge haben dürfen."


Ingbert Liebing: "Wir schaffen Klarheit für die Kommunen, welche Auskunftsrechte sie bekommen. Das ist wichtig, damit sie ihre Ausschreibung rechtssicher gestalten können. Für die Kommunen ist darüber hinaus von Bedeutung, dass die Konzessionsabgabe zwingend fortzuzahlen ist, auch wenn über eine Vergabe noch vor Gericht gestritten wird. Die Kommunen dürfen nicht die Leidtragenden eines Rechtsstreites zwischen Alt- und Neukonzessionär sein.

Hervorzuheben ist, dass die Kommunen künftig auch örtliche Belange als Vergabekriterien berücksichtigen können. Damit bekommen die Kommunen mehr Gestaltungsmöglichkeiten, ohne dass daraus ein Wettbewerbsvorteil für kommunale Unternehmen entsteht. Im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens mit einem diskriminierungsfreien Wettbewerb müssen die Auswahlkriterien so gewählt werden, dass jeder Bewerber diese Kriterien erfüllen kann, der private genauso wie der kommunale. Das gilt auch für Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. Kommunale und private Bewerber können sie gleichermaßen erfüllen. Entscheidend ist, dass wir einen diskriminierungsfreien Wettbewerb um die besten Lösungen im Interesse der örtlichen Gemeinschaft herbeiführen.

Die Vorschläge der Fraktion der Linken für In-House-Vergabe und Rekommunalisierung haben wir ausdrücklich nicht aufgenommen. Aus gutem Grund, denn es geht hier nicht um Rekommunalisierung, sondern um Rechtssicherheit in einem Wettbewerbsverfahren. Wettbewerb um die Netzrechte ist gut. Er dient auch den Kommunen, weil sie mit den jetzt rechtssicher festgelegten Kriterien einen Wettbewerb auslösen können, wer am ehesten und wer am besten die Netze in der Gemeinde betreibt."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Dezember 2016

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