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WIRTSCHAFT/2556: Mehr Verbraucherschutz beim Tabakkonsum


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 24. Februar 2016

Mehr Verbraucherschutz beim Tabakkonsum

Tabakerzeugnisgesetz schafft Rechtssicherheit für die Wirtschaft


Am morgigen Donnerstag verabschiedet der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung das Tabakerzeugnisgesetz. Hierzu erklären die stellvertretende Vorsitzende der AG Ernährung und Landwirtschaft, Katharina Landgraf, und die Berichterstatterin für Tabak, Kordula Kovac:

"Mit der Verabschiedung des Tabakerzeugnisgesetzes wird ein großer Schritt für den gesundheitlichen Verbraucherschutz in Deutschland gemacht. Mit den neuen Vorschriften wird es möglich sein, die Menschen noch intensiver vor den Gefahren des Rauchens zu warnen. Das Gesetz bietet einen guten Ausgleich zwischen Verbraucherbelangen und Wirtschaftsinteressen.

Das Gesetz sieht erstmals kombinierte Warn- und Bildhinweise auf Verpackungen, die sogenannten "Schockbilder", vor, die 65 Prozent der Verpackungsfläche einnehmen sollen. Daneben werden Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen verboten, die ein charakteristisches Aroma haben oder die in Filter, Papier oder Kapseln Tabak oder Nikotin enthalten.

Erstmalig werden auch nikotinhaltige E-Zigaretten und E-Wasserpfeifen geregelt. Neben Vorschriften zu Inhaltsstoffen, Produktsicherheit, Verpackungsgestaltung und Mitteilungspflichten fallen die E-Zigaretten nun hinsichtlich der Werbeverbote unter die für Tabakerzeugnisse geltenden Anforderungen. Hiermit wird eine bis dato bestehende Gesetzeslücke geschlossen und dringend benötigte Rechtssicherheit geschaffen.

Bei der Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie in nationales Recht haben wir uns an die Vorgaben aus Brüssel gehalten. Die fristgerechte Umstellung der Produktion zum 20. Mai 2016 stellt kleinere und mittelgroße Betriebe vor Herausforderungen. Aber eine Fristverlängerung war in Brüssel nicht durchsetzbar. Das Paket hätte neu verhandelt werden müssen. Durch die 1:1-Umsetzung vermeiden wir zusätzliche Belastungen für die Tabakwirtschaft. Außerdem haben wir dafür gesorgt, dass die Exportklausel beibehalten wird. Diese erlaubt den Unternehmen auch zukünftig für ausländische Absatzmärkte außerhalb der EU nach den dort geltenden Vorgaben zu produzieren."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2016

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