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WIRTSCHAFT/2546: Digitalwirtschaft braucht Rechtssicherheit


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 29. Januar 2016

Digitalwirtschaft braucht Rechtssicherheit

Transatlantischer Datenverkehr muss auch bis zu neuem Safe Harbor Abkommen möglich bleiben


Nach dem Safe Harbor-Urteil des EuGH im Oktober 2015 hat die sogenannte Art. 29-Datenschutzgruppe der EU-Datenschutzbehörden eine Frist bis Ende Januar gesetzt, in der sie keine Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen und zudem prüfen will, welche Auswirkungen das Urteil aus Ihrer Sicht auf die Standardvertragsklauseln und "Binding Corporate Rules" hat. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Digitale Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek:

"Die Verhandlungen zu einem möglichen neuen Safe Harbor Abkommen dauern derzeit an. Sicher wird es auch nach einem hoffentlich zügigen Abschluss eines neuen Abkommens Übergangsfristen für die Unternehmen geben, in denen sie ihre transatlantische Datenübermittlungspraxis dem neuen Abkommen anpassen können. Die Art. 29-Datenschutzgruppe sollte daher ihre selbstgesetzte Frist aufheben, zumindest aber verlängern, damit der deutschen und europäischen Digitalwirtschaft keine Ungewissheit droht.

Zudem wurden nun Stimmen laut, die das EuGH-Urteil auch auf die weiteren Instrumente zur transatlantischen Datenübertragung, wie z.B. die Standardvertragsklauseln, beziehen wollen. Darin liegt eine große Gefahr: IT-Unternehmen und insbesondere Startups in Deutschland und Europa brauchen Rechtssicherheit für ihren transatlantischen Datenverkehr. Auch bis zum hoffentlich zeitnahen Abschluss eines neuen Safe Harbor Abkommens müssen daher Instrumente für diesen Datenverkehr bestehen. Die Standardvertragsklauseln, aber auch die sogenannten Binding Corporate Rules sind dafür geeignete Instrumente - eine Datenübertragung auf dieser Grundlage muss auch in Zukunft möglich sein. Europa darf nicht in die Datenisolation fallen!"

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Januar 2016

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