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WIRTSCHAFT/2537: Wirtschaft und öffentliche Auftraggeber profitieren gleichermaßen von neuem Vergaberecht


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 17. Dezember 2015

Wirtschaft und öffentliche Auftraggeber profitieren gleichermaßen von neuem Vergaberecht

Vergabeverfahren werden effizienter, einfacher und flexibler


Am heutigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergRModG) verabschieden. Hierzu erklären der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer und die zuständige Berichterstatterin Herlind Gundelach:

"Mit dem neuen Gesetz legen wir ein vollständig überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vor. Wir nutzen die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien für ein anwenderfreundliches und modernes Vergaberecht, das rechtssichere Vergaben im Wettbewerb und die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel ermöglicht.

Die Vergabeverfahren werden effizienter, einfacher und flexibler. Die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen an öffentlichen Vergabeverfahren wird erleichtert. Eine wirtschaftliche Beschaffung wird durch Wettbewerb, Transparenz und die Pflicht zur Nicht-Diskriminierung sichergestellt. Gleichzeitig ermöglicht es der neue Rechtsrahmen den Vergabestellen, die öffentliche Auftragsvergabe stärker zur Unterstützung sozialer, ökologischer und innovativer Aspekte zu nutzen - allerdings immer im Einklang mit dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz und nur wenn ein direkter Auftragsbezug gegeben ist. Hierauf haben wir besonderen Wert gelegt.

Wir haben die Umsetzung auch dazu genutzt, die komplexe Struktur des deutschen Vergaberechts grundlegend zu reformieren. Bislang waren vergleichbare Sachverhalte in vielen Fällen mehrfach und ohne ersichtlichen Grund unterschiedlich geregelt. Dies hat die Anwendung des Vergaberechts in der Praxis erheblich erschwert. Nun haben wir insbesondere die allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts, den Anwendungsbereich, die Vergabearten, die neuen Vorgaben für die Kündigung und die Änderung von Aufträgen und Konzessionen während der Laufzeit, die Gründe für den Ausschluss von einem Vergabeverfahren und die grundsätzlichen Anforderungen an Eignung und Zuschlag in einem einzigen Gesetz geregelt und übersichtlich strukturiert.

Kommunale Handlungsspielräume bleiben erhalten. Der bürokratische Aufwand für Auftraggeber und Auftragnehmer wird so gering wie möglich gehalten. Kleine und mittlere Unternehmen werden im Wettbewerb um öffentliche Aufträge nicht benachteiligt - im Gegenteil: Beispielsweise bei der Losvergabe sind mittelständische Interessen vornehmlich zu berücksichtigen, sofern nicht eine Gesamtvergabe aus wirtschaftlichen und technischen Gründen erforderlich ist. Darüber hinaus müssen Vergabeverfahren spätestens ab Herbst 2018 vollständig digitalisiert erfolgen.

Durch die Implementierung eines Zustimmungsvorbehalts des Deutschen Bundestages bei der Verabschiedung der Vergabeverordnungen werden wir nun dafür sorgen, dass auch die Details der Vergabeverfahren nach ordnungspolitisch sauberen und effizienten Kriterien erfolgen."

Hintergrund:
Der Europäische Gesetzgeber hat mit dem Paket zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts ein vollständig überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vorgelegt. Das Modernisierungspaket umfasst die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe, die Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Sektoren) und die Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen. Alle drei Richtlinien sind bis zum 18. April 2016 in deutsches Recht umzusetzen.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2015

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