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WIRTSCHAFT/2498: EU-Recht darf Qualitätsstandards des deutschen Mittelstands nicht gefährden


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 2. Juli 2015

EU-Recht darf Qualitätsstandards des deutschen Mittelstands nicht gefährden

Freie Berufe und Handwerk sind wichtige Säulen unseres Mittelstands und unserer Gesellschaft


Am heutigen Donnerstag findet die abschließende Beratung des Koalitionsantrags "Transparenzinitiative der Europäischen Kommission mitgestalten - Bewährte Standards im Handwerk und in den Freien Berufen erhalten" statt. Hierzu erklären der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer und die zuständige Berichterstatterin Astrid Grotelüschen:

"Das Handwerk und die Freien Berufe stehen mit ihrer Vielfalt an beruflichen Tätigkeiten für eine Kultur von Unternehmertum, gesellschaftlicher Verantwortung und Leistungsbereitschaft, für Innovation und Wachstum sowie für Arbeits- und Ausbildungsplätze. Vor allem aber sind die Produkte und Dienstleistungen des Handwerks und der Freien Berufe ein beispielhafter Ausdruck des hohen Qualitätsstandards "Made in Germany." Sie tragen ganz wesentlich zur Wirtschaftskraft unseres Landes bei.

Die CDU/CSU-Bundestagfraktion bekennt sich zum Handwerk und zu den Freien Berufen als wichtige Säule unseres selbstständigen Mittelstands und zu zentralen Eckpeilern dieser Berufsstände. Ihre Unabhängigkeit, auch im Hinblick auf das hohe Qualifikationsniveau, der "gelebte" Verbraucherschutz und das berechtigte Vertrauen in bestimmte Qualitätsstandards, müssen durch die bewährten Regelungen des Berufszugangs und der Berufsausübung unbedingt weiter aufrechterhalten werden.

Es kann nicht sein, dass die EU-Kommission unterschiedliche Regulierungskonzepte per se als Hindernis für die Vollendung des europäischen Binnenmarktes darstellt. Qualifikationsgebundene Berufszugangsregeln, wie z.B. der Meisterbrief, sind kein Wettbewerbshindernis. Vielmehr sind sie Voraussetzung für ein nachhaltiges und qualitätssicherndes Unternehmertum und Garant für ein hohes Ausbildungsniveau.

Aber auch die Regeln zur Fremdkapitalbeteiligung und das bewährte System der Kosten- und Honorarordnungen müssen erhalten bleiben. Sie stellen sicher, dass die Unabhängigkeit der Berufsausübung der Freien Berufe nicht durch wirtschaftliche oder sachfremde Interessen gefährdet wird. Außerdem gewährleisten sie eine am Gemeinwohl orientierte Leistungserbringung und verhindern einen ruinösen Preiswettbewerb auf Kosten der Qualität. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, dafür Sorge zu tragen, dass die zentralen Eckpfeiler beider Berufsstände erhalten bleiben."

Hintergrund:
Die EU-Kommission hat im letzten Jahr einen Arbeitsplan zur Evaluierung der aktuellen Berufszugangs- und Berufsausübungsregelungen des Handwerks und der Freien Berufen vorgelegt. In diesem als Transparenzinitiative bekannten Prozess prüft sie, ob die Regulierungen nicht-diskriminierend, erforderlich und angemessen sind und damit gegen europäisches Recht verstoßen. Wird ein Verstoß festgestellt, hat sich die Kommission als letztes Mittel vorbehalten, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, sofern der betroffene Mitgliedstaat dennoch an der Regulierung festhält. Mit Ergebnissen zur Transparenzinitiative ist im nächsten Jahr zu rechnen.

Daneben meint die Kommission bei bestimmten Berufsausübungsregelungen der Freien Berufe einen Verstoß gegen die Dienstleistungsrichtlinie zu erkennen und bereitet derzeit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland vor. Konkret betroffen sind Regelungen in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und der Steuerberatungsvergütungsverordnung. Erst vor kurzem hat die Kommission dazu ein entsprechendes Aufforderungsschreiben an die Bundesregierung übermittelt. Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2015

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