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WIRTSCHAFT/2417: Große Koalition stärkt Verbraucherzentralen mit 2,5 Millionen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 26. Juni 2014

Große Koalition stärkt Verbraucherzentralen mit 2,5 Millionen

Schwerpunkt liegt auf finanziellem Verbraucherschutz



Die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband erhalten im Haushalt 2014 2,5 Millionen Euro zur Einrichtung eines Finanzmarktwächters. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:

"Mit dem Haushalt 2014 setzen wir unseren Kurs einer modernen und an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientierten aktiven Verbraucherpolitik fort. Mit zusätzlichen 2,5 Millionen Euro sorgen wir dafür, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen ihre Wächterfunktion über die Finanzmärkte weiter ausbauen können. Sie werden so in die Lage versetzt, den Finanzmarkt systematischer zu beobachten und Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen. Außerdem können sie nun erstmals die Erkenntnisse aus ihrer flächendeckenden Beratung auswerten und die Ergebnisse der Politik vorlegen. Wenn sich die Verbraucherzentralen hier bewähren, wollen wir im kommenden Jahr weitere Mittel zur Verfügung stellen, damit die Verbraucherzentralen ihre Marktwächterfunktion auch in der digitalen Welt verstärken können.

Zudem werden wir einen Sachverständigenrat mit unabhängigen Experten einsetzen, der uns zu Fragen der Verbraucherpolitik beraten soll. So stellen wir unsere Politik auf eine wissenschaftlich und empirisch fundierte Basis und sorgen dafür, dass die politischen Entscheidungen stets mit dem Alltag der Verbraucher abgeglichen und an ihre Bedürfnisse angepasst werden."

Hintergrund:
Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD darauf geeinigt, einen Finanzmarktwächter bei den Verbraucherverbänden einzurichten. Die bereits bei den Verbraucherzentralen Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen und Sachsen bestehenden Strukturen werden ausgebaut. Auch die Erkenntnisse der anderen Verbraucherzentralen werden erfasst und analysiert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband übernimmt die Koordinierung. Der Finanzmarktwächter informiert die zuständigen staatlichen Stellen über die aus der flächendeckenden Beratung und Marktbeobachtung gewonnenen Erkenntnisse und stellt den Verbrauchern Informationen zu Finanzprodukten und Anbietern zur Verfügung. Wenn nötig soll der Finanzmarktwächter auch vor risikoreichen Produkten oder unseriösen Anbietern warnen und klagen. Der Finanzmarktwächter ist keine eigenständige rechtliche Institution.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2014