Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → CDU/CSU

WIRTSCHAFT/2372: Steinbrück ist der neue Genosse der Bosse durch Blockade bei Managergehältern


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 18. September 2013

Steinbrück ist der neue Genosse der Bosse durch Blockade bei Managergehältern

Bundesrat entscheidet am Freitag über wichtige Gesetzesinitiativen



Nach Pressemeldungen zeichnet sich ab, dass die SPD-geführten Länder und Baden-Württemberg im Bundesrat am Freitag den Vermittlungsausschuss zur Aktienrechtsnovelle und damit zur Begrenzung der Managergehälter und -renten anrufen werden. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:

"Die christlich-liberale Koalition hatte Ende Juni im Bundestag eine Aktienrechtsnovelle und damit eine Neuregelung zur besseren Kontrolle der Managervergütung einschließlich der Altersbezüge beschlossen. Erstmalig muss die Höhe maximal erzielbarer Einkünfte vom Aufsichtsrat vorgeschlagen und von der Hauptversammlung bestätigt werden. Die Aktionäre und damit die Eigentümer des Unternehmens haben ein verbindliches Vetorecht. Die Eigentümer können so Gehalts- und Rentenexzesse ihrer Topmanager verhindern.

Die SPD verhindert mit ihrem Veto im Bundesrat eine Eindämmung von Managergehältern und ihrer Altersversorgung. Sie verstärkt so eine soziale Schieflage in Unternehmen anstatt diese, wie stets von ihr gefordert, zu beenden.

Die Bundesratsblockade findet offenbar auch die Billigung von SPD-Kanzlerkandidat Steinbrück. Damit ist klar, dass Peer Steinbrück kein ernsthaftes Interesse an Transparenz und Kontrolle der Gehälter seiner früheren Auftraggeber in den Vorstandsetagen hat. Steinbrück tritt damit endgültig in die Fußstapfen von Gerhard Schröder als Genosse der Bosse."


Hintergrund:

Der Bundestag hat am 27. Juni 2013 das Gesetz zu Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und weiterer aktienrechtlicher Vorschriften angenommen. Der Aufsichtsrat soll zu den Vorstandsgehältern (einschließlich Renten und Abfindungen) einen Vorschlag für Vergütungssystem und konkrete Höchstgrenzen machen, die jährliche Hauptversammlung kann diese annehmen oder ablehnen.

Das Gesetz ist ein sogenanntes Einspruchsgesetz. Durch die Anrufung des in dieser Wahlperiode nicht mehr tagenden Vermittlungsausschusses fällt das Gesetz unter den Grundsatz der Diskontinuität und müsste in der kommenden Wahlperiode neu eingebracht werden.

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. September 2013