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WIRTSCHAFT/2334: Klimaschutz muss bezahlbar bleiben


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 16. Mai 2013

Klimaschutz muss bezahlbar bleiben

Hausbesitzer sollen selbst entscheiden können



Heute berät der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung über den Gesetzentwurf zur Änderung des Energieeinspargesetzes. Dazu erklären der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer, sowie der zuständige Berichterstatter, Volkmar Vogel:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt den vorliegenden Entwurf. Damit setzt die Bundesregierung europäische Vorgaben um und geht einen weiteren praktischen Schritt in Richtung Energiewende: Für Neubauten Privater gilt ab 2021 der Niedrigstenergiegebäudestandard, für neue Behördengebäude schon ab 2019. Das Gesetz ist Grundlage für die neue Energieeinsparverordnung, stärkt den Energieausweis und führt unabhängige Stichprobenkontrollen ein. Der Entwurf der Verordnung liegt dem Bundesrat zur Beratung vor.

Durch Wärmedämmung und die Modernisierung von Heizungsanlagen kann viel Energie eingespart werden. Dennoch dürfen Hauseigentümer nicht zu Sanierungsmaßnahmen an bereits bestehenden Gebäuden gezwungen werden. Klimaschutz muss bezahlbar bleiben. Hausbesitzer sollen auch in Zukunft selbst nach Wirtschaftlichkeitsprüfung und mit Technologieoffenheit entscheiden können, welche Sanierungsmaßnahmen sie wie angehen wollen. Daher gibt es in Zukunft weder den Zwang zur Sanierung noch zum Austausch von Heizungsanlagen. Hauseigentümer und Investoren sollen mit der Energieeinsparverordnung klare Vorgaben bekommen, die langfristige Planungssicherheit gewährleisten."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Mai 2013