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SOZIALES/1792: Schutz vor sexueller Gewalt wird umfassend gestärkt


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 7. Juli 2016

Schutz vor sexueller Gewalt wird umfassend gestärkt

Für Frauen viel erreicht


Am heutigen Donnerstag beschließt der Deutsche Bundestag die Reform des Sexualstrafrechts sowie das Prostituiertenschutzgesetz und verschärft außerdem die Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution. Dazu erklärt die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag:

"Heute ist ein sehr erfolgreicher Tag für die Frauenpolitik: Wir reformieren das Sexualstrafrecht umfassend. Dafür haben insbesondere die Frauen in der Union - zum Glück auch mit viel männlicher Unterstützung -seit langem gekämpft.

Opfer von sexueller Gewalt, die in den meisten Fällen Frauen sind, werden künftig nach einem Übergriff endlich nicht mehr belegen müssen, dass sie sich hinreichend gewehrt haben. Vielmehr gilt, was bei anderen Delikten längst selbstverständlich ist: Wer sich über den erkennbaren Willen einer anderen Person hinwegsetzt, macht sich strafbar. Mit einem ausdrücklichen Verbot der sexuellen Belästigung stellen wir außerdem unmissverständlich klar: Das Recht auf körperliche und sexuelle Integrität bedeutet auch 'Finger weg!'

Ebenfalls ist es der Union gelungen, ein Prostituiertenschutzgesetz auf den Weg zu bringen, das diesen Namen auch verdient. Eine verbindliche Anmeldung, die eine regelmäßige Gesundheitsberatung voraussetzt, gewährleistet Menschen, die in der Prostitution tätig sind, den niedrigschwelligen Kontakt zu Behörden. Das kann den Schutz vor allem für die Prostituierten, die in ihren Heimatländern schlechte Erfahrungen mit Behörden machen mussten, maßgeblich erhöhen. Mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog verbessern wir darüber hinaus die oft menschenunwürdigen Bedingungen, unter denen Prostituierte auch hierzulande arbeiten müssen. Dazu gehören Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Bordellbetreibern ebenso wie Hygienestandards für Prostitutionsstätten oder die Kondompflicht. Vor allem werden besonders frauenverachtende Praktiken wie Gang-Bang-Partys endlich verboten.

Der Schutz vor Zwangsprostitution wird dadurch erheblich gestärkt, dass wir auch die Freier in die Verantwortung nehmen. Sie machen sich strafbar, wenn sie die Dienste einer Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen - es sei denn, sie melden selbst einen entsprechenden Verdacht.

Mit diesen Gesetzen setzen wir heute ein deutliches Signal: Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und erst recht das Recht auf Gewaltfreiheit gelten für ausnahmslos alle Menschen in Deutschland und selbstverständlich auch für diejenigen, die sexuelle Dienstleistungen für Geld anbieten müssen oder möchten."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juli 2016

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