Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → CDU/CSU


SOZIALES/1760: Verbot von E-Zigaretten im Jugendschutzgesetz ist ein deutliches Signal


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 29. Januar 2016

Verbot von E-Zigaretten im Jugendschutzgesetz ist ein deutliches Signal

E-Inhalationsprodukte gehören nicht in die Hände von Minderjährigen


Am gestrigen Donnerstag verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Konsum- und Abgabeverbot von E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche. Dazu erklären der jugendpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, und der zuständige Berichterstatter, Markus Koob:

Marcus Weinberg: "Mit dem neuen Abgabeverbot von E-Zigaretten an Minderjährige machen wir deutlich: E-Inhalationsprodukte sind gesundheitsschädlich. Sie gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Studien belegen, dass beim Dampfen von nikotinhaltigen und nikotinfreien E-Zigaretten krebsauslösende Stoffe freigesetzt werden. Außerdem entstehen Partikel, die bis in tiefe Regionen der Lunge vordringen und dort Entzündungsreaktionen bewirken können. Die Stoffe von E-Zigarettendampf beeinträchtigen die Lungenentwicklung bei jungen Menschen. Zudem kann der anfängliche Gebrauch von vermeintlich harmlosen nikotinfreien E-Zigaretten Minderjährige dazu verleiten, neue Reize zu suchen und auf herkömmliche Zigaretten umzusteigen.

In der Bundestags-Anhörung haben die Expertinnen und Experten deutlich gemacht, dass viele Menschen das Ausmaß der gesundheitlichen Gefahr verkennen, weil der Konsum von E-Zigaretten im Vergleich zu normalen Zigaretten weniger toxisch ist. Gleichwohl ist die Gesundheitsgefahr in einem Umfang vorhanden, der es notwendig macht, Kinder und Jugendliche davor zu schützen."


Markus Koob: "Mit der verabschiedeten Neuregelung des Jugendschutzgesetzes ist es uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion gelungen, die Balance zwischen notwendigem Kinder- und Jugendschutz und einer zu großen Einschränkung erwachsener Konsumenten zu wahren.

Über das nun verabschiedete Angebots- und Abgabeverbot der elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas hinaus hat die CDU/CSU-Fraktion im parlamentarischen Verfahren auf die konsequente Berücksichtigung der Sachverständigenmeinungen gedrungen. Mit einem Entschließungsantrag fordern wir eine Ausdehnung des Angebots- und Abgabeverbots auf herkömmliche Wasserpfeifen. Wasserpfeifen sind keineswegs harmlose Wasserdampfprodukte. Auch in ihrem Dampf befinden sich durch den stattfindenden Verbrennungsprozess krebserzeugende Stoffe wie Schwermetalle und Kohlenstoffmonoxid. Sie sind daher wie auch Tabakprodukte und E-Inhalationsprodukte nicht für Kinder und Jugendliche geeignet.

Die nun erfolgte Anpassung des Jugendschutzgesetzes war ein erster richtiger und wichtiger Schritt zu mehr Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen. Der nächste wird im Verlauf des Jahres folgen."

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Januar 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang