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SOZIALES/1737: Ehemalige sowjetische Kriegsgefangene erhalten Anerkennungsleistung


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 23. September 2015

Ehemalige sowjetische Kriegsgefangene erhalten Anerkennungsleistung

Haushaltsausschuss beschließt Richtlinie und gibt Mittel frei


Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch die Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an ehemalige sowjetische Kriegsgefangene beschlossen und die Zahlung der Mittel freigegeben. Berechtigte können einmalig eine Leistung von 2.500 Euro erhalten, insgesamt stehen hierfür im Haushalt 10 Millionen Euro zur Verfügung. Dazu erklären der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckhardt Rehberg, und der zuständige Berichterstatter, Dr. André Berghegger:

"Von Deutschland ist im Zweiten Weltkrieg unsagbares Leid ausgegangen. Auch Angehörige der sowjetischen Streitkräfte haben unter dem Unrecht leiden müssen. Bislang ist für diese Betroffenen - im Gegensatz zu anderen Opfergruppen - keine staatliche Wiedergutmachung erfolgt. Angehörige der sowjetischen Streitkräfte, die während des Zweiten Weltkrieges in deutscher Kriegsgefangenschaft gewesen sind, sollen eine symbolische Anerkennungsleistung erhalten.

Die Richtlinie wird zum 30. September 2015 in Kraft treten. Anträge auf die Leistung können innerhalb der nächsten zwei Jahre gestellt werden. Ansprechpartner ist das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen. Für die Antragsstellung sind Formulare unter anderem in russischer Sprache vorbereitet.

Finanzielle Leistungen können erlittenes Leid niemals ungeschehen machen. Doch wir wollen das Schicksal der Opfer mit dieser Geste anerkennen. Der heutige Beschluss ist daher ein weiteres Zeichen für die deutsch-russische Versöhnung - 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. September 2015

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