Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → CDU/CSU

SOZIALES/1681: Kindeswohl hat Vorrang


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 19. November 2014

Kindeswohl hat Vorrang

Gratulation zum 25. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention



Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Zum 25. Jahrestag am morgigen Donnerstag erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:

"Die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention vor 25 Jahren war ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte der Kinderrechte. Die Konvention hat insbesondere bestimmt, dass das Kindeswohl bei allen Entscheidungsprozessen vorrangig zu berücksichtigen ist, die die Belange von Kindern betreffen. Mit der Unterzeichnung des Vertrages hat Deutschland die fundamentale Werteentscheidung getroffen, das Wohl der künftigen Generationen als vorrangigen Maßstab für politisches und gesellschaftliches Handeln zu wählen.

Wir machen uns dafür stark, dass das Kindeswohl das Leitprinzip für kinderrelevante Gesetze und staatliches Handeln ist. Allerdings darf das Kindeswohl keine leere Worthülse und seine Interpretation nicht Ideologien, Moden oder Einzelmeinungen ausgeliefert sein. Ein fundiertes, auf wissenschaftlicher Forschung basiertes Wissen und Verstehen des Kindeswohls ist zentrale Voraussetzung dafür, dass dieses auch adäquat in der Rechts- und Verwaltungspraxis der Kinder- und Jugendhilfe angewandt werden kann. Leider liegen für Deutschland diesbezüglich bislang wenige empirische Forschungsergebnisse vor.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich daher dafür ein, dass zukünftig mehr wissenschaftliche Studien für Deutschland aufgelegt werden, die das Kindeswohl aus dem Blickwinkel der Kinder erforschen. So fordern wir zum Beispiel weitergehende Forschung über die Auswirkungen von Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe sowie von familienrechtlichen Entscheidungen im Erleben der Kinder selbst.

Seit Jahren wird kontrovers über die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung diskutiert. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt dies ab. Denn die Rechte der Menschen - und damit auch der Kinder - sind durch das Grundgesetz hinreichend gesichert. Es gibt keinen Unterschied zwischen Menschen vor und nach der Volljährigkeit. Der Kinderschutz wird nicht besser, wenn Kinderrechte explizit ins Grundgesetz aufgenommen werden. Dies wäre reine Symbolpolitik. Vielmehr kommt es auf die Praxis und die Umsetzung dessen an, was im Sinne eines wohl verstandenen Kindeswohls geregelt ist."

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. November 2014