Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → CDU/CSU

SOZIALES/1616: Kombination aus fester Quote und Flexiquote wird Kulturwandel in Unternehmen bewirken


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 25. März 2014

Kombination aus fester Quote und Flexiquote wird Kulturwandel in Unternehmen bewirken

Anteil der Frauen in Führungspositionen merklich erhöhen



Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Bundesjustizminister Heiko Maas haben am heutigen Dienstag die Leitlinien für das Gesetzgebungsverfahren zur Frauenquote vorgestellt. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und die Vorsitzende der Gruppe der Frauen, Karin Maag:

"Die große Koalition setzt zügig und konsequent die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zur Frauenquote um. In drei Bereichen werden wir Regelungen einführen, um das Ziel zu erreichen, den Anteil der Frauen in Führungspositionen zu erhöhen.

Zu einer Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für ihre Aufsichtsräte werden die rund 120 voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen verpflichtet. Diese verbindliche Quote gilt ab dem 1. Januar 2016 sukzessive bei den Aufsichtsratsposten, die ab dann neu zu besetzen sind.

Insbesondere die Flexiquote ist ein kluges und praktikables Modell. Börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen müssen ab 2015 verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsrat, Vorstand und obersten Management-Ebenen festlegen, diese veröffentlichen und hierüber transparent berichten. So ist es jedem Unternehmen möglich, sich klare Zielvorgaben zu geben - und zwar passgenau für die eigene Belegschaft, die eigene Struktur und die jeweilige Branche sowie unter Berücksichtigung der unternehmerischen Freiheit. Die Flexiquote wird einen deutlichen Kulturwandel in den Unternehmen bewirken: Die Potenziale von Frauen werden stärker zur Geltung kommen.

Nicht zuletzt sehen wir als große Koalition Regelungen vor für den öffentlichen Dienst des Bundes sowie für Berufungen und Entsendungen in Gremien im Einflussbereich des Bundes. Denn wenn den Unternehmen Quoten auferlegt werden, ist dies ebenso dem öffentlichen Sektor abzuverlangen. Deshalb werden wir das Bundesgleichstellungsgesetz und das Bundesgremienbesetzungsgesetz novellieren, um auch die Führungspositionen in der Bundesverwaltung, den Gerichten, den Unternehmen des Bundes und die Besetzungen von Berufungsgremien im Blick zu haben.

Mit diesem umfassenden Paket werden wir den Anteil der Frauen in Führungspositionen merklich erhöhen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür Sorge tragen, dass die geplanten Regelungen auch praktikabel und realitätstauglich sind."

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. März 2014