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RECHT/854: Asyl-Verfahren vor Verwaltungsgerichten beschleunigen


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 10. Juni 2018

Asyl-Verfahren vor Verwaltungsgerichten beschleunigen


In der Diskussion über die Beschleunigung von Asyl-Verfahren können Sie den Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Harbarth, wie folgt zitieren:

Wir werden demnächst über weitere Reformen für die Asylverfahren beraten. Das war seit längerem geplant. Der schreckliche Mordfall von Wiesbaden muss für die Politik dabei nochmals Anstoß sein, vor allem über eine Beschleunigung von Asyl-Prozessen nachzudenken, da das gerichtliche Verfahren des Tatverdächtigen, dessen Asylantrag abgelehnt war, sich offenbar sehr lange hingezogen hat.

Die Asyl-Verfahren müssen gründlich bearbeitet werden. Sie müssen aber dennoch schneller als bisher abgeschlossen werden, auch wenn Asyl-Bewerber die Gerichte anrufen. Der Vorschlag, Anker-Zentren einzurichten, wo alle Entscheidungen praktisch unter einem Dach getroffen werden können, ist richtig. Hieran sollten sich auch möglichst alle Länder beteiligen.

Wir müssen überlegen, wie speziell die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten beschleunigt werden können, ob sie nun innerhalb der Ankerzentren tätig werden oder wie bislang außerhalb. Dazu liegen seit langem Vorschläge aus dem Kreis der Verwaltungsrichter vor. Es muss unter anderem geprüft werden, wie schneller Leitentscheidungen der Obergerichte erreicht werden können, um in strittigen Fragen rascher Rechtsklarheit zu schaffen.

Die Länder müssen die Verwaltungsgerichte vor allem personell weiter besser ausstatten. Die Besetzung der einzelnen Kammern muss flexibler als bisher möglich sein.

Ganz wichtig ist, auch den Kreis der sicheren Drittstaaten zu erweitern. Auch dies würde dazu führen, Verfahren mit Antragstellern aus diesen Ländern schneller abschließen zu können. Dabei ist wichtig zu wissen, dass im Fall von sicheren Drittstaaten das Gerichtsverfahren aus dem Ausland betrieben werden muss, da in diesen Fällen Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung haben."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juni 2018

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