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RECHT/803: Unternehmen und Arbeitnehmer werden vor überzogener Insolvenzanfechtung geschützt


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 10. März 2017

Unternehmen und Arbeitnehmer werden vor überzogener Insolvenzanfechtung geschützt

Bundesrat verabschiedet Reform für mehr Rechtssicherheit


Der Bundesrat hat am heutigen Freitag den vom Deutschen Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz passieren lassen. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Heribert Hirte:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Mit der Reform der Insolvenzanfechtung stellen wir Rechtssicherheit für Geschäftspartner und Arbeitnehmer von angeschlagenen Unternehmen wieder her. Gerade für den Mittelstand ist das Gesetz von großer Bedeutung.

In den vergangenen Jahren sahen sich Unternehmen oftmals mit Rückforderungen von Insolvenzverwaltern konfrontiert, weil sie mit Geschäftspartnern etwa Ratenzahlungen oder Stundungen vereinbart hatten, um diesen über vorübergehende Zahlungsengpässe hinweg zu helfen. Bis zu zehn Jahre konnten solche Rückforderungen bisher zurückreichen und die Unternehmen damit in erhebliche Schwierigkeiten bringen. Diese Missstände werden nun der Vergangenheit angehören."

Heribert Hirte: "Wir begrüßen, dass auch die Bundesländer den Weg für die dringend notwendige Reform des Insolvenzanfechtungsrechts frei gemacht haben. Das Risiko von unkalkulierbaren Rückforderungen von einmal erhaltenen Zahlungen haben wir damit für Unternehmer und Arbeitnehmer minimiert. Zudem haben wir den Zeitraum eingegrenzt, innerhalb dessen ein Anfechtungsanspruch verzinst werden muss. Künftig dürfen Zinsen auf die Rückforderungen erst mit Eintritt des Verzugs geltend gemacht werden. Da wir als Union durchsetzen konnten, dass die neuen Regelungen auch schon für bereits eröffnete Verfahren gelten, sind die positiven Auswirkungen für Betroffene sofort spürbar. Privilegien für den Fiskus und andere öffentlich-rechtliche Gläubiger haben wir darüber hinaus erfolgreich verhindern können."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. März 2017

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