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RECHT/691: Gesetzentwurf nimmt Unionsforderung nach besserem Opferschutz auf


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 25. September 2014

Gesetzentwurf nimmt Unionsforderung nach besserem Opferschutz auf

Deutscher Bundestag berät in erster Lesung über Änderungen im Sexualstrafrecht



Heute hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über den Gesetzesentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht debattiert. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Mit dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht werden die Forderungen der CDU/CSU-Bundesfraktion nach einem besseren Opferschutz aufgegriffen. Damit wird - wie zuvor bereits von uns gefordert - der Schutz der Intimsphäre vor Verletzung durch Bildaufnahmen - insbesondere durch Nacktbilder - verbessert. Im Hinblick auf den Fall Edathy sollen künftig insbesondere die unbefugte Herstellung, Verbreitung und das Gebrauchen von Nacktaufnahmen unter Strafe gestellt werden. Film- oder Fotoaufnahmen von Eltern, die ihre Kinder beispielsweise im Urlaub ablichten, sollen dagegen weiterhin zulässig bleiben.

Auch wurde unsere Forderung, dass Minderjährige vor sexuellen Übergriffen in Obhutsverhältnissen besser geschützt werden müssen, im Gesetzesentwurf aufgenommen. Damit wird insbesondere die Strafbarkeitslücke für die Fälle geschlossen, in denen Vertretungslehrer eine sexuelle Beziehung zu ihren minderjährigen Schülern eingehen. Ebenfalls wurde in den Entwurf unsere Forderung, minderjährige Kinder vor sexuellen Handlungen der mit ihnen in einem Haushalt lebenden Personen besonders zu schützen, übernommen. Dies betrifft beispielsweise den Schutz vor dem Lebenspartner eines Elternteils oder Großeltern.

Zur Verbesserung des Opferschutzes soll die strafrechtliche Verjährung von verschiedenen Delikten künftig nicht nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, sondern bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs des Opfers ruhen. Schwere Sexualdelikte können damit nicht vor Vollendung des 50. Lebensjahres des Opfers verjähren, so dass die häufig stark traumatisierten Opfer Zeit haben, das Geschehene zu verarbeiten. Viele Opfer sind erst nach Jahren und Jahrzehnten in der Lage, über das Geschehene zu sprechen und gegen die Täter vorzugehen. Zudem wird der Strafrahmen beim Besitz kinderpornographischer Schriften und bei der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen erhöht.

Neben diesen auf den Weg gebrachten repressiven Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen setzt sich die CDU/CSU-Fraktion auch für die finanzielle Unterstützung von präventiven Projekten und Aufklärungskampagnen zum Schutz von Opfern ein."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. September 2014