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RECHT/672: Wir setzen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts punktgenau um


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 18. März 2014

Wir setzen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts punktgenau um

Lebenspartner dürfen zuvor adoptierte Kinder annehmen



Die Koalitionsfraktionen haben heute beschlossen, den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner als Fraktionsentwurf in den Bundestag einzubringen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Die Koalition wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner pünktlich und punktgenau umsetzen. Den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechend wird ein Lebenspartner künftig die Möglichkeit haben, ein bereits zuvor durch den Lebenspartner adoptiertes Kind anzunehmen.

Bei der Sukzessivadoption wie bei jeder anderen Adoption kommt es entscheidend darauf an, dass sie dem Wohl des Kindes dient und dass zwischen dem Annahmewilligen und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Nicht für Eltern wird ein Kind gesucht, sondern Eltern für ein Kind! Denn eine Adoption dient dazu, einem Kind, deren Mutter und Vater sich aus welchen Gründen auch immer nicht um es kümmern können oder wollen, neue Eltern zu verschaffen. Das Kind soll durch die Annahme in einer Familie aufwachsen, die die beste Voraussetzung für eine kindgerechte und gedeihliche Entwicklung bietet.

Wir sind dabei nach wie vor davon überzeugt, dass einem Kind für seine Persönlichkeitsentwicklung Einfluss, Prägung und Vorbild sowohl von Männern als auch von Frauen gut tut. Die Politik lässt sich davon in verschiedenen Bereichen wie beim Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern oder beim Bemühen, mehr Männer als Erzieher und Lehrer in KiTas und Grundschulen zu bringen, zu Recht leiten. Auch beim Adoptionsrecht gilt: Ein Kind braucht möglichst Vater und Mutter!

Natürlich gibt es in unserer vielfältigen Gesellschaft auch Konstellationen, in denen unter Abwägung aller Umstände etwas anderes gilt. So liegt es insbesondere bei der Sukzessivadoption durch Lebenspartner. Hier ist es ein Gewinn für das Kind, weil es durch die Zweitadoption noch einen weiteren Elternteil erhält, der durch die Übernahme der Verantwortung eine besondere persönliche Nähe zum Kind zum Ausdruck bringt."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. März 2014