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RECHT/597: Für eine rechtliche Klarstellung der Beschneidung minderjähriger Jungen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 19. Juli 2012

Für eine rechtliche Klarstellung der Beschneidung minderjähriger Jungen

Verfassungskonforme Regelung finden - Religionsausübung ermöglichen



Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag mit einem fraktionsübergreifenden Beschluss die Bundesregierung aufgefordert, bis zum Herbst 2012 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter Berücksichtigung der Grundrechte von Eltern und Kindern sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff:

"Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Bundestag sich heute mit einer breiten, fraktionsübergreifenden Mehrheit dafür ausgesprochen hat, jüdisches und muslimisches religiöses Leben in Deutschland auch weiterhin zu ermöglichen. Das wollen wir sicherstellen, indem wir die weltweit akzeptierte Beschneidung minderjähriger Jungen verfassungskonform regeln.

Das Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012 hat Muslime und Juden erheblich verunsichert. Erstmals hat ein deutsches Strafgericht die religiös motivierte Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet. Für Juden und Muslime ist die seit Jahrtausenden praktizierte Beschneidung von Jungen jedoch ein identitätsstiftender und zentraler Bestandteil ihres religiösen Selbstverständnisses. Wir wollen deshalb für eine rasche rechtliche Klarstellung sorgen. Dabei steht das Kindeswohl im Mittelpunkt unserer Überlegungen. Es sind jedoch zunächst die Eltern, die festlegen, was dem Wohle ihres Kindes dient. Sie haben dabei die Grenzen der Rechtsordnung etwa im Sorgerecht und im Strafrecht zu beachten.

Unter Medizinern werden die Vor- und Nachteile der Beschneidung kontrovers diskutiert. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt den Eingriff zumindest regional als eine hygienisch sinnvolle Vorsorgemaßnahme. Schätzungen zufolge ist gegenwärtig ein Drittel der männlichen Weltbevölkerung beschnitten. Wenn aber die Beschneidung von Jungen aus hygienischen Gründen für vertretbar gehalten wird, kann eine medizinisch fachgerechte Beschneidung aus religiösen Gründen nicht strafbar sein."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juli 2012