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RECHT/589: CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschließt Positionspapier zum Urheberrecht


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 26. Juni 2012

CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschließt Positionspapier zum Urheberrecht

Ein bewährter und wirkungsvoller Baustein der digitalen Gesellschaft



Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am heutigen Dienstag 15 Leitlinien für das Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft beschlossen. Damit bekräftigt die CDU/CSU-Fraktion die Ankündigung vom 12. Juni 2012 und verständigt sich auf Schwerpunkte zur Modernisierung des Urheberrechts.


Hierzu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings:

"Das deutsche Urheberrecht hat sich im Grundsatz bewährt, es muss nicht neu geschaffen werden. Es muss weiterhin vom Urheber her gedacht werden. Ohne die vielen Inhalte der kreativen Urheber wäre das Internet nicht vorstellbar. Wir haben in den letzten Jahren bereits auf die Digitalisierung reagiert und richtige Anpassungen vorgenommen. Diesen Modernisierungsprozess des Urheberrechtes werden wir weiter vorantreiben."


Michael Kretschmer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, erklärt darüber hinaus:

"In der aufgeheizten Debatte um das Urheberrecht stehen wir für eine sachliche Diskussion und konkrete Vorschläge. Es gilt, die Interessen von Kreativen, Nutzern und Providern in einen neuen Ausgleich zu bringen. Für die große Mehrheit der Internetuser ist es doch selbstverständlich, für die Nutzung von Inhalten einen angemessenen Preis zu bezahlen. Sie erwarten hierfür vom Gesetzgeber Rechtssicherheit. Wir setzen uns für ein ausgewogenes und verständliches Gesetz ein, beispielsweise für Klarstellungen bei Remixes und Mashups sowie für neue Ansätze bei der Privatkopie und der Portabilität gekaufter Inhalte. Zudem müssen wir die Verbraucher besser vor unberechtigten Abmahnungen schützen."


Die CDU/CSU-Fraktion möchte Informationspflichten und formelle Voraussetzungen für Abmahnungen verstärken. Pauschale Streitwertbegrenzungen, welche die Schwere der Rechtsverletzung nicht berücksichtigen, erachtet sie als nicht zielführend.

Auf Grundlage einer umfassenden Evaluierung strebt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine kurzfristige Überarbeitung der Schrankenregelungen in $sect;52a ff. UrhG an. Zudem setzt sie sich für ein verbindliches Zweitveröffentlichungsrecht in den Förderrichtlinien für Autoren wissenschaftlicher Beiträge im Internet ein.

Die CDU/CSU-Fraktion spricht sich für eine individuelle Vergütung der Kreativen aus und lehnt eine Kulturflatrate aus verfassungs- und datenschutzrechtlichen Gründen ab. Innovative Geschäftsmodelle wie z.B. Musik-Streaming-Dienste erleichtern den legalen Zugriff auf kreative Werke und zeigen, dass eine Kulturflatrate nicht nötig ist. Illegale Angebote im Internet müssen jedoch, auch zum Schutz der Nutzer, konsequent gelöscht werden.


Abschließend erklärt Dr. Günter Krings:

"Wer einseitige Forderungen erhebt oder einfach nur abwartet, macht es sich zu leicht. Das Positionspapier der CDU/CSU-Fraktion ist ein wichtiger Baustein für ein wirkungsvolles Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft."


Hintergrund:

Die beiden stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Bereiche Innen und Recht bzw. Bildung und Forschung sowie Kultur und Medien hatten die Leitlinien entwickelt und am 12. Juni 2012 als Diskussionspapier zum Urheberrecht vorgestellt. Das Papier wurde auf der heutigen Fraktionssitzung beschlossen.

Weiterführende Links:
Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft - Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
http://www.cducsu.de//mediagalerie/getMedium.aspx?showportal=4&showmode=1&mid=2848

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2012