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RECHT/570: Entscheidung des Bundesrates zum Mediationsgesetz ist nicht nachvollziehbar


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 10. Februar 2012

Entscheidung des Bundesrates zum Mediationsgesetz ist nicht nachvollziehbar

Entscheidung widerspricht den Interessen Rechtssuchender


Zum vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung hat der Bundesrat heute beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff:

"Die heutige Entscheidung des Bundesrates ist in hohem Maße unverständlich und zu bedauern. Sie widerspricht den Interessen der rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger und all derjenigen, die sich für eine bessere Streitkultur in Deutschland einsetzen.

Der Bundestag hatte das Gesetz im vergangenen Dezember mit der Zustimmung aller Fraktionen beschlossen. Es ist zudem auf breite Zustimmung in der Öffentlichkeit und bei Mediationsverbänden gestoßen.

Demgegenüber führen einige Länder nun eine unangemessene Debatte um Begrifflichkeiten, die zudem nur einen Teilbereich des Gesetzes betreffen. Es ist dabei zutiefst unredlich, wenn behauptet wird, dass der Bundestag die Mediation an Gerichten abschaffen wolle. Das Gegenteil ist der Fall: Mit der flächendeckenden Verankerung von Güterichtern in allen Gerichtszweigen erhält die gütliche Streitbeilegung einen festen Platz im gerichtlichen Verfahren und kann dieser einen neuen Schub geben. Das Güterichtermodell wird bereits seit Jahren mit großem Erfolg in Bayern und Thüringen praktiziert. Güterichter können sich bei ihrer Gesprächsführung natürlich aller Methoden und Instrumente der Mediation bedienen.

Vor diesem Hintergrund wird sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion weiter dafür einsetzen, dass das Gesetz möglichst bald in Kraft treten kann."


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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Februar 2012