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RECHT/568: Studie empfiehlt Warnhinweise


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 3. Februar 2012

Studie empfiehlt Warnhinweise

Provider und Rechteinhaber sollten sich zügig einigen


Das Bundeswirtschaftsministerium hat am Freitag eine Studie zu Warnhinweisen bei Urheberrechtsverletzungen veröffentlicht. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings, und der zuständige Berichterstatter für Urheberrecht im Rechtsausschuss, Ansgar Heveling:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Studie der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht als Grundlage für die Fortführung des 'Wirtschaftsdialog zur Bekämpfung der Internetpiraterie' im Bundeswirtschaftsministerium. Nun sollten sich Provider und Rechteinhaber zügig auf ein praktikables Warnhinweismodell einigen.

CDU/CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, unter Wahrung des Datenschutzes bessere und wirksamere Instrumente zur konsequenten Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen zu schaffen. Datenschutzneutrale und vorgerichtliche Warnhinweise, wie sie Professor Schwartmann in seiner Studie vorschlägt, können ein solches Instrument sein. Dadurch würden Nutzerinnen und Nutzer im Internet bei einem ersten Verstoß gegen das Urheberrecht umfassend über die Rechtslage aufklärt, damit ihnen frühzeitig auch die zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ihres Handelns vor Augen geführt werden.

Die in einigen europäischen Ländern eingeführten gesetzlichen Zugangssperren für Internetnutzer sind kein angemessenes Mittel zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet, weil der Internetzugang längst zum Kernbestand unserer Kommunikationsinfrastruktur gehört. Dies bedeutet aber nicht, dass wir bei massiven Eigentumsverletzungen im Internet weiterhin einfach wegsehen dürfen. Deshalb wollen wir die Möglichkeiten der Selbstregulierung unter Beteiligung von Rechteinhabern und Internetserviceprovidern fördern.

Der parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Otto hat angekündigt, dass auf der Grundlage der nun veröffentlichten Studie im Wirtschaftsdialog beim Bundeswirtschaftsministerium noch im ersten Halbjahr 2012 eine Entscheidung über ein Warnhinweismodell getroffen wird. Scheitert auch dieser Anlauf der Selbstregulierung, ist die Bundesregierung in der Pflicht, eine gesetzliche Regelung zu entsprechenden Warnhinweisen vorzuschlagen."

Hintergrund:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat im Sommer 2011 eine Studie zum "Vergleich von Modellen zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen" in Auftrag gegeben. Die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der FH Köln sollte darin das Piraterieverhalten im Netz in den letzten zwei Jahren aufzeigen, die bestehenden und konkret geplanten Warnhinweismodelle in den EU-Mitgliedstaaten einschließlich einer Auswertung der bisherigen Praxiserfahrungen und der praktischen Relevanz von Auskunftsansprüchen darstellen und schließlich auch eine Untersuchung der Zukunftsgerichtetheit der Warnhinweismodelle mit Blick auf das sich ändernde Nutzerverhalten erstellen.


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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Februar 2012