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INNEN/3467: Wer in Mehrehe lebt, kann nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 6. Mai 2019

Wer in Mehrehe lebt, kann nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten


Zu den aktuellen Medienberichten über einen möglichen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auch für solche Personen, die in Mehrehe leben, können Sie den innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mathias Middelberg, wie folgt zitieren:

"Ausländer mit mehreren Ehepartnern müssen von der Einbürgerung ausgeschlossen werden. Die Mehrehe ist unserem Kulturkreis fremd. Wer dennoch an ihr festhält, akzeptiert unsere in Deutschland geltenden grundlegenden Werte offensichtlich nicht. Dann kann er aber auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass sich die Bundesjustizministerin bislang gegen eine entsprechende Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes wehrt, obwohl die Innenminister von Bund und Ländern sie seit längerem fordern und das Bundesverwaltungsgericht schon vor einem Jahr erklärt hat, dass eine solche Regelung verfassungsgemäß wäre."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Mai 2019

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