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INNEN/3016: Bund ermöglicht Ländern und Kommunen verbilligten Erwerb von Immobilien


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 22. April 2015

Bund ermöglicht Ländern und Kommunen verbilligten Erwerb von Immobilien

Unterbringung von Asylbewerbern und soziale Wohnraumförderung werden erleichtert


Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch die Richtlinie für die verbilligte Abgabe von ehemaligen Militärliegenschaften (Konversionsgrundstücke) beschlossen. Erwerbsberechtigt sind Gebietskörperschaften, privatrechtliche Gesellschaften/Unternehmen, Stiftungen und Anstalten, an denen diese mehrheitlich beteiligt sind. Dazu erklären der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckhardt Rehberg, und der zuständige Berichterstatter, André Berghegger:

"Auf Grund der Neuausrichtung der Bundeswehr sowie des Abzugs ausländischer Streitkräfte wird sich in den nächsten Jahren die Nutzung von mehr als 35.000 Hektar Fläche ändern. Es geht um Kasernen, Truppenübungsplätze und Kreiswehrersatzämter, aber auch um Schulen, Kindergärten und Wohngebäude. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat den Kommunen bereits im März 2012 eine Erstzugriffsoption für den Kauf ermöglicht. Sie können so der Herausforderung besser begegnen und behalten den kompletten Prozess von der Planung bis zur Vermarktung in einer Hand.

Mit dem heutigen Beschluss des Haushaltsausschusses über eine Richtlinie zur verbilligten Abgabe von Konversionsgrundstücken hat die Koalition ein weiteres wichtiges Instrument zur Stärkung der Kommunen auf den Weg gebracht. Wir setzen damit eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages um. Die Kommunen können Konversionsliegenschaften nun unterhalb des Verkehrswertes erwerben und für am Gemeinwohl orientierte Aufgaben nutzen. Dazu zählt insbesondere der Erwerb zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Weitere wichtige Nutzungsarten sind u.a. die sozialen Wohnraumförderung und Einrichtungen des öffentlichen Bildungswesens.

Die Höhe des Kaufpreisabschlages liegt grundsätzlich bei maximal 250.000 Euro. Bei Nutzung zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern kommt ein zusätzlicher Abschlag von maximal 100.000 Euro hinzu.

Das Gesamtvolumen der gewährten Nachlässe beträgt 100 Millionen Euro für die nächsten vier Jahre und gilt für das gesamte Haushaltsjahr rückwirkend seit dem 1. Januar 2015. Alle weiteren Hilfen für die Gemeinden bleiben unverändert bestehen.

Der Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages ist ein deutliches Zeichen für die Entlastung der Länder und Kommunen durch den Bund."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. April 2015

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