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INNEN/2985: Holocaust-Gedenktag mahnt zur Achtung der Menschen


Pressemitteilung der CDU - 26. Januar 2015

Holocaust-Gedenktag mahnt zur Achtung der Menschen



Zum "Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus" und der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz vor 70 Jahren erklärt der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Dr. Peter Tauber:

Auschwitz steht wie kein anderer Name für die Gräuel während der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft und für den Völkermord an den europäischen Juden. Am 27.Januar 1945 haben sowjetische Soldaten die letzten etwa 7000 Häftlinge des Vernichtungslagers befreit. Sie stießen auf die Spuren der Krematorien und Barackenunterkünfte, fanden Berge von Kleidern, Schuhen, Brillen, Haaren und Zahngold - alles Zeugnisse des unendlichen Schreckens, den die Opfer durchleiden mussten.

Wir müssen die Erinnerung an das nationalsozialistische Grauen und an das diktatorische Regime wachhalten, gerade bei jungen Menschen. Wir müssen ihren Blick dafür schärfen, Rassismus und Totalitarismus schon in ihren Anfängen zu erkennen. Das ist der beste Schutz gegenüber all jenen, die auch jetzt wieder den Boden für neuen Hass und für neue Ausgrenzung bestimmter Menschen oder Gruppen bereiten wollen. Nie wieder dürfen wir zulassen, dass in Deutschland solche Verbrechen geschehen und Menschen wegen ihres Glaubens, ihrer politischen Überzeugung, ihrer Volkszugehörigkeit oder sexuellen Orientierung verfolgt, eingesperrt und getötet werden.

Es bleibt eine Daueraufgabe, sich immer wieder für die Achtung der Menschenwürde und für unsere freiheitlichen Werte einzusetzen. Die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus schlägt somit die Brücke in die Zukunft. Denn aus der Erinnerung erwächst die Mahnung, die unantastbare Würde des Menschen zu achten, sie unter allen Umständen zu wahren und sich Antisemitismus und Rassismus entschieden entgegenzustellen.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 003/2015 vom 26.01.15
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Januar 2015


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