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INNEN/2982: Verbot von Demonstrationen muss absolute Ausnahme bleiben


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 19. Januar 2015

Verbot von Demonstrationen muss absolute Ausnahme bleiben

Polizei und Sicherheitsbehörden besser ausstatten



Aufgrund einer konkreten Terrordrohung hat die Polizei in Dresden für den heutigen Montag die Pegida- sowie Gegendemonstrationen verboten. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Strobl:

"Die Entscheidung der Polizei in Dresden ist nachvollziehbar. Wenn wenige Tage vor Demonstrationen mit zehntausenden Teilnehmern solche Drohungen geäußert werden, dürfen wir in dieser besonderen Situation nicht sehenden Auges Gefahren für alle Beteiligten und die Bevölkerung eingehen.

Klar ist aber auch: Wir werden uns von Islamisten nicht unser Freiheits- und Staatsverständnis diktieren lassen. Das Demonstrationsrecht ist in Deutschland grundrechtlich verbürgt. Jeder darf demonstrieren. Diese Freiheit lassen wir uns nicht nehmen. In einer besonderen Sicherheitssituation sind allerdings auch ungewöhnliche Maßnahmen richtig und sinnvoll. Wichtig ist jedoch, dass sie die Ausnahme bleiben.

Wir müssen unsere Polizei und die Sicherheitsbehörden in die Lage versetzen, die Bürger in Deutschland umfassend zu schützen. Dazu gehören eine bessere personelle Ausstattung, aber auch bessere Befugnisse. Wir müssen wissen, wer hinter solchen islamistischen Bestrebungen steht, ob es Netzwerke sind oder kleine Gruppen. Daher brauchen wir eine intensive Überwachung solcher Milieus und dabei kann die Speicherung von Kommunikationsdaten betreffender Personen helfen. Die Bekämpfung von Terrorismus und schwersten Straftaten im Internet wird immer wichtiger!"

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Januar 2015


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