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INNEN/2944: Einstufung dreier Westbalkanstaaten als sicher wird unser Asylsystem entlasten


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 6. November 2014

Einstufung dreier Westbalkanstaaten als sicher wird unser Asylsystem entlasten

Bislang kam jeder vierte Asylbewerber vom Westbalkan



Deutschland wird von den steigenden Asylbewerberzahlen in Europa sehr stark belastet. Mit dem heutigen Inkrafttreten der Einstufung von Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Asylverfahrensrechts wird ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Asylsystems vollzogen. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

"Durch die Einstufung der Staaten Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten können die Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten schneller bearbeitet und ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden. Dadurch wird eine erhebliche Entlastung unseres Asylsystems zugunsten der wirklich Schutzbedürftigen erreicht.

Bis September 2014 gab es rund 29.000 Asylanträge aus diesen drei Staaten. Nur in drei Fällen wurde Menschen aus diesen Staaten Flüchtlingsstatus zugebilligt, Anerkennungen als Asylberechtigte gab es keine. Die Gesamtschutzquote für diese Staaten liegt bei 0,3 %. Für Syrien liegt die Quote bei rund 90%.

Auch mit der weiteren Aufstockung des Personals im für die Bearbeitung der Anträge zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Haushalt 2015 werden wir die Verfahren weiter beschleunigen können und so zu einer erheblichen Kostenentlastung bei Bund, Ländern und Kommunen beitragen.

Wichtig ist, dass jetzt die für die Aufenthaltsbeendigung zuständigen Landesinnenminister die zügige Entscheidungspraxis des Bundesamtes auch mit Abschiebungen flankieren. Nur so wird die Leistungsfähigkeit des Asylsystem zugunsten der tatsächlich Schutzbedürftigen auf Dauer erhalten."


Hintergrund:

Das Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer" ist gestern im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt heute in Kraft.

Durch das Gesetz werden die Westbalkanstaaten Bosnien und Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten im Sinne von § 29a AsylVfG eingestuft, um aussichtslose Asylanträge von Angehörigen dieser Staaten schneller bearbeiten und ihren Aufenthalt in Deutschland schneller beenden zu können.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. November 2014