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INNEN/2846: Modernisierung des Aufenthaltsrechts ist sinnvoll und ausgewogen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 9. Mai 2014

Modernisierung des Aufenthaltsrechts ist sinnvoll und ausgewogen



Die Bundesregierung plant eine Novellierung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

"Der Koalitionsvertrag sieht zu Recht eine Modernisierung des Aufenthaltsrechts im Bereich der Aufenthaltsbeendigung und des Bleiberechts vor. Der Gesetzentwurf, der zur Umsetzung derzeit in der Bundesregierung abgestimmt wird, ist maßvoll und notwendig. Insbesondere dient er dazu, die Aufenthaltsbeendigung in der Praxis wieder besser handhabbar zu machen. Derzeit wird der Aufenthalt bei nur rund jedem zehnten Ausreisepflichtigen tatsächlich von den zuständigen Bundesländern beendet.

In der Diskussion dieser Novelle wird zu Unrecht behauptet, dass künftig fast jeder Flüchtling, der nach Deutschland kommt, inhaftiert werden dürfe. Dies ist unrichtig, denn eine allgemeine "Aufnahmehaft" gibt es weder nach jetziger Rechtslage noch gemäß dem Gesetzentwurf.

Wer in Deutschland einen Asylantrag stellt, erhält zunächst eine Aufenthaltsgestattung. In Fällen, in denen aufgrund des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ein anderer Mitgliedsstaat für den Asylantrag zuständig ist, kann eine Rücküberstellung in den zuständigen EU-Staat erfolgen. Nur bei erheblicher Fluchtgefahr kann zur Sicherung dieser Überstellung in diesen Fällen auch Haft angeordnet werden. Diese Anordnung kann nur durch einen unabhängigen Richter erfolgen, der unter anderem die vorgetragenen Haftgründe und rechtliche wie tatsächliche Möglichkeiten der Rücküberstellung prüft.

Davon zu unterscheiden sind die Fälle der Haft zur Sicherung der Abschiebung bei vollziehbar Ausreisepflichtigen, bei denen bereits eine freiwillige Ausreisefrist fruchtlos verstrichen ist und die Abschiebung förmlich angedroht wurde. Auch diese muss durch einen Richter angeordnet werden, was nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur als letztes Mittel unter engen gesetzlichen Voraussetzungen geschieht. An dieser Rechtslage ändert sich durch den Gesetzentwurf nichts.

Nicht jeder in Deutschland ankommende Migrant ist ein Flüchtling im Sinne des Art.16a Grundgesetz beziehungsweise der Genfer Flüchtlingskonvention oder anderweitig humanitär schutzbedürftig. Zum Schutz des Asylsystems ist es daher notwendig, den Aufenthalt derjenigen Personen zu beenden, denen unter gar keinem Gesichtspunkt ein Aufenthalts- oder Asylrecht zusteht.

Zugleich soll der Gesetzentwurf Rechtssicherheit für diejenigen schaffen, die sich schon lange geduldet in Deutschland aufhalten, sich hier integriert haben und die für ihren Lebensunterhalt selbst sorgen. Das ist ausgewogen und vernünftig."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2014