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INNEN/2832: Koalition muss bei der Armutszuwanderung zügig und entschlossen handeln


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 26. März 2014

Koalition muss bei der Armutszuwanderung zügig und entschlossen handeln

Kabinett beschließt Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses



Das Bundeskabinett hat heute den Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses "Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten" beschlossen. Dazu erklären der innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer, sowie der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Karl Schiewerling:

Stephan Mayer: "Die Freizügigkeit für Arbeitnehmer und Selbstständige innerhalb der EU ist einer der Grundpfeiler der europäischen Einigung. An ihr werden wir festhalten. Das darf aber den Blick auf den Missbrauch der Freizügigkeit beim Bezug von Sozialleistungen nicht verstellen.

Im Grundsatz darf nicht die Finanzierung der Probleme, sondern muss deren Lösung im Vordergrund stehen. Der Zwischenbericht der Bundesregierung enthält dazu wichtige erste Ansätze. So ist es konsequent, die Zeit zur Arbeitssuche auf drei Monate zu begrenzen. Wer keine Aussicht auf eine Beschäftigung hat oder nur zum Schein einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, darf nicht unbegrenzt in Deutschland verbleiben und hier Leistungen in Anspruch nehmen. Denn die Freizügigkeit soll die freie Arbeitsplatzwahl in Europa ermöglichen, nicht den Aufenthalt in dem Land mit den lukrativsten Sozialleistungen.

Der Bericht fordert deshalb zu Recht, durch Änderungen bei Prüfungs- und Übermittlungspflichten der Behörden konsequenter gegen Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit vorgehen. Auch beim Kindergeldbezug muss genauer hingesehen werden. Die zügige Erleichterung von befristeten Wiedereinreisesperren wird vor missbräuchlicher Inanspruchnahme von Sozialleistungen schützen.

Auch die im Koalitionsvertrag enthaltene Verbesserung der Situation in den Herkunftsstaaten, die den Wanderungsdruck verringern, muss thematisiert werden. Schließlich wird mit der neu besetzen EU-Kommission auch über Änderungsbedarf im EU-Recht zu reden sein. Regelungen, die dem Missbrauch Vorschub leisten, sind letzten Endes auch nicht im Interesse der EU, denn sie gefährden die Akzeptanz für das so wichtige Freizügigkeitsrecht."

Karl Schiewerling: "Die von den Gerichten dargestellte mehrdeutige Rechtslage beim Anspruche auf Arbeitslosengeld II sowie beim Missbrauch der Gewerbeanmeldungen zeigt, dass Handlungsbedarf besteht. Der Bericht macht deutlich, dass die Behörden bei den Scheingewerbeanmeldungen stärker vorgehen werden. Wir werden der ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch EU-Bürger entgegenwirken.

Der für Juni geplante Abschlussbericht sollte sich auch mit dem Problem des Zuzuges von Rentenempfängern aus anderen EU-Ländern befassen, die hier ihre Renten aufstocken wollen. Die Leistungsausschlüsse im Sozialrecht müssen so angepasst werden, dass ein Missbrauch effektiv verhindert wird."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2014