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INNEN/2628: Lastenausgleich endet erst 2019


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 18. September 2012

Lastenausgleich endet erst 2019

Aufgaben des Lastenausgleichs haben sich stetig gewandelt



Der Vizepräsident des Bundesausgleichsamtes, Günter Gallenkamp, zog kürzlich in einer Arbeitssitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Bilanz des Lastenausgleichgesetzes, das vor 60 Jahren in Kraft trat. Dazu erklärt der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig:

"Der vor nunmehr 60 Jahren in Kraft getretene Lastenausgleich hat sich als ein weltweit einzigartiges Entschädigungswerk erwiesen, dessen wesentliche Aufgaben erst 2019 enden werden.

Seit der ersten Bundesregierung sind insgesamt über 65 Milliarden Euro an Entschädigungen für Heimatvertriebene, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigte gezahlt worden. Jedoch waren die Leistungen aus dem Lastenausgleichsgesetz - wie in der Präambel ausdrücklich festgelegt - nicht als vollwertige Entschädigung für das verlorene Eigentum, sondern als Starthilfe für einen Neuanfang gedacht.

So stand bis zur Wiedervereinigung der ?klassische? Lastenausgleich im Vordergrund, dessen Aufgaben sich stetig gewandelt haben. Heute geht es vor allem um Rückforderungen bei Schadensausgleich, insbesondere durch Vermögensrückgaben in der ehemaligen DDR.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion würdigt den Lastenausgleich als ein herausragendes Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte. Insbesondere sein Solidargedanken stellt das eigentliche Fundament der friedvollen, wirtschaftlich und gesellschaftlich erfolgreichen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland dar.

Obwohl die Vertriebenen, Flüchtlinge und anderen Kriegsgeschädigten die Hauptlast der Kriegsfolgen zu tragen hatten, war auch die Situation der übrigen Bevölkerung insgesamt trostlos. Umso beachtlicher ist es, dass dennoch allgemein die Bereitschaft bestand, den Menschen zu helfen, denen es noch schlechter ging."


Hintergrund

Das Lastenausgleichsgesetz (LAG), welches am 1. September 1952 in Kraft trat, ist das Kerngesetz des Lastenausgleichs, der sich nach Inkrafttreten zahlreicher weiterer gesetzlicher Regelungen zu einem umfassenden Eingliederungs- und Entschädigungsprogramm entwickelte.

Für Millionen von Menschen, die im Zusammenhang mit den Ereignissen des Zweiten Weltkrieges und dessen Folgen aus ihrer Heimat flüchten mussten oder vertrieben wurden, die ausgebombt wurden oder sonstige Vermögensschäden erlitten haben, war das Lastenausgleichsgesetz eine wirksame Hilfe zur Existenzsicherung und zur wirtschaftlichen Wiedereingliederung.

Ohne diese Solidarität wäre angesichts der Millionen durch den Krieg entwurzelter Menschen der innere Frieden in Deutschland nicht zu erreichen gewesen. Er war die unabdingbare Voraussetzung für den späteren wirtschaftlichen Aufschwung, an dem die Geschädigten einen großen Anteil hatten. Gerade sie zeichnete eine besondere Arbeitsmotivation aus, da jeder von ihnen für sich und seine Familie eine neue Existenz aufbauen musste. Die Leistungen des Lastenausgleichs waren hierbei neben dem unermüdlichen persönlichen Einsatz eine wichtige wirtschaftliche Hilfe. Es war ein Geben und Nehmen, denn letztlich haben von dem tatkräftigen Einsatz der Geschädigten beim Wiederaufbau auch diejenigen profitiert, die im Rahmen des Lastenausgleichs finanzielle Opfer bringen mussten.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. September 2012