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INNEN/2547: Erstzugriffsrecht für Kommunen gibt Planungssicherheit


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 21. März 2012

Erstzugriffsrecht für Kommunen gibt Planungssicherheit

Gemeinden können Liegenschaften zum Gutachterwert erwerben


Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute einen Erstzugriff der Kommunen bei Veräußerung ehemaliger Militärliegenschaften (Konversionsgrundstücke) beschlossen. Dazu erklären der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Barthle, und der zuständige Berichterstatter Norbert Brackmann:

"Von der Strukturreform der Bundeswehr sind mehr als 120 Gemeinden in ganz Deutschland betroffen. Die geplante zügige Umsetzung der Reform macht schnelles Handeln erforderlich. Dabei können sich die Kommunen auf die Unterstützung durch die Koalition verlassen. Mit der heutigen Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages auf Antrag der Koalition können die Gemeinden künftig ohne lange und häufig spekulative Ausschreibungsverfahren nicht mehr für militärische Zwecke benötigte Liegenschaften zum Gutachterwert erwerben. Kaufgebote Dritter bleiben in diesem Fall unberücksichtigt. Damit erhalten die Kommunen zusätzlich zu ihrer Planungshoheit ein weiteres wichtiges Instrument, weil sie den kompletten Konversionsprozess von der Planung bis zur Vermarktung in einer Hand gestalten können.

Selbstverständlich bleiben zudem auch alle weiteren Hilfen für die Gemeinden unverändert bestehen. So hilft die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) dort, wo gute Vermarktungschancen gesehen werden mit städtebaulichen Entwicklungsverträgen, deren Umsetzung sie selbst vorfinanziert. Der Bund wirkt ferner im Rahmen der bestehenden Förderprogramme an der Flankierung des durch die Schließung von Standorten eintretenden Strukturwandels mit. Zu diesen Förderinstrumenten gehören z.B. die Gemeinschaftsaufgaben "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes", die Städtebauförderung sowie die Fördermittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Europäischen Sozialfonds. Es ist Aufgabe der Länder, im Rahmen dieser Instrumente Schwerpunkte zu setzen und dabei die Konversion im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten prioritär zu berücksichtigen."


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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2012