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EUROPA/742: Union begrüßt Schlussfolgerungen des Europäischen Rates


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 19. Oktober 2012

Union begrüßt Schlussfolgerungen des Europäischen Rates

Inkrafttreten der europäischen Bankenaufsicht zum 1. Januar 2013 verhindert



Der Europäische Rat hat am gestrigen Donnerstag seine Schlussfolgerungen zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion verabschiedet. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, der europapolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Stübgen, und der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Barthle:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Entscheidung der Staats- und Regierungschefs vom 18. Oktober 2012, zunächst die schwierigen Rechts- und Finanzfragen einer europäischen Bankenaufsicht zu klären. Damit hat sich Bundeskanzlerin Merkel auf dem Gipfel durchgesetzt und ein Inkrafttreten der europäischen Bankenaufsicht zum 1. Januar 2013 verhindert. Die noch offenen Fragen sind so gewichtig, dass Gründlichkeit eindeutig vor Schnelligkeit geht. Einen Schnellschuss können wir uns nicht leisten.

Es muss zum einen klar abgegrenzt werden, wie unter Einbeziehung der Europäischen Zentralbank (EZB) die Arbeitsteilung zwischen europäischer und nationaler Ebene bei der Bankenaufsicht aussehen soll. Auf europäischer Ebene sollten nur die großen systemrelevanten Banken und Banken, die grenzüberschreitend tätig sind, kontrolliert werden. Bei Instituten wie den deutschen Sparkassen und Volks- und Genossenschaftsbanken, die nur auf regionaler oder nationaler Ebene tätig sind, muss die nationale Bankenaufsicht greifen.

Wir brauchen klare Regeln, nach denen die geplante Bankenaufsicht unter dem Dach der EZB einer hinreichenden demokratischen Kontrolle unterliegt und damit den Anforderungen des Demokratieprinzips nach Art. 20 Abs. 2 GG erfüllt. Wir sollten uns in diesem Zusammenhang sorgfältig überlegen, wie das Zusammenspiel von Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten bei der Aufsicht über die Aufsicht ausgestaltet werden muss.

Die Unabhängigkeit der EZB und das geltende Primärrecht gebieten außerdem, dass eine supranationale europäische Bankenaufsichtsbehörde mit vollumfänglichen Kompetenzen und echten Durchgriffsrechten nur mit einer Anpassung der europäischen Verträge erfolgt.

Und schließlich: Nach dem Gipfelbeschluss vom vergangenen Juni kann über eine direkte Rekapitalisierung von Banken aus dem ESM erst dann entschieden werden, wenn eine wirksame und effiziente Bankenaufsicht auf europäischer Ebene errichtet ist und sie ihre Tätigkeit aufgenommen hat. Jegliche Forderungen nach Ausnahmen von diesem Beschluss sind entschieden abzulehnen. Eine schlagkräftige einheitliche Bankenaufsicht in Europa ist außerdem nur eine der Voraussetzungen für eine direkte Bankenhilfe durch den ESM. Der Deutsche Bundestag müsste einem solchen neuen Instrument des ESM zustimmen und wir müssten unser deutsches ESM-Finanzierungsgesetz ändern. Für die Union ist weiterhin wichtig, dass auch bei einer direkten Bankenrekapitalisierung die Haftung weiterhin beim Staat bleibt."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Oktober 2012