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EUROPA/732: Union für Spanien-Hilfe und gegen Vergemeinschaftung von Schulden


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 19. Juli 2012

Union für Spanien-Hilfe und gegen Vergemeinschaftung von Schulden

Hilfen sind mit erheblichen Auflagen versehen



Die Union ist für die Hilfen des befristeten Rettungsschirmes EFSF an Spanien zur Rekapitalisierung spanischer Finanzinstitute. Der Deutsche Bundestag wird dem Bundesfinanzminister mit breiter Mehrheit "grünes Licht" für den Abschluss einer Vereinbarung über Hilfsmaßnahmen bis zu einer Gesamthöhe von 100 Milliarden Euro geben. Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Norbert Barthle:

"Es ist richtig und notwendig, dass Spanien Hilfen aus dem Rettungsschirm EFSF für seinen Bankensektor erhält. Andernfalls würden gravierende systemische Auswirkungen auf Spanien, andere Mitgliedstaaten der Eurozone und die Stabilität der Eurozone insgesamt drohen. Dies haben die Experten der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Bankenaufsicht und des Internationalen Währungsfonds bei ihren Prüfungen festgestellt.

Die spanischen Banken erhalten nicht unmittelbar Geld aus dem Rettungsschirm. Die Vereinbarung über Hilfen wird zwischen der EFSF und Spanien geschlossen, und Spanien haftet für die Kredite.

Weiterhin gilt der Grundsatz, dass es Hilfen nur gegen Auflagen gibt. Die Hilfen für Spanien sind mit erheblichen Auflagen zum einen für den Bankenbereich zum anderen für Spanien selbst versehen. Für den spanischen Bankenbereich und dessen Restrukturierung sind u. a. Gehaltsdeckel für Bankmanager und die Abwicklung nicht lebensfähiger Banken vorgesehen. Spanien hat bereits beeindruckende Reformen geleistet. So hat es beispielsweise eine Rentenreform mit Erhöhung des Renteneintrittsalters und der Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors sowie die Einführung einer Schuldenbremse beschlossen. Spanien verpflichtet sich zu weiteren Reformen u. a. im Arbeitsmarkt- und Steuerbereich.

Für die Union war und ist wichtig, dass Risiko und Haftung zusammengehören. Dies ist mit der vorgesehenen Hilfsvereinbarung gesichert: Die Eigentümer und bestimmte Gläubiger der spanischen Banken werden an den Kosten für die Restrukturierung der spanischen Banken beteiligt.

Eine systematische Vergemeinschaftung von Schulden, wie sie die Opposition mit Eurobonds oder einem Altschuldentilgungsfonds immer wieder fordert, wird es mit der Union nicht geben. Dagegen gibt es nicht nur erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken, sondern das ist vor allem nicht das Europa was wir wollen: Wir wollen Solidarität und Solidität. Jedes Land muss für sich zeigen, dass es solide wirtschaften kann und will.

Auch nach dem "grünen Licht" heute, ist der Deutsche Bundestag im weiteren Verfahren zur Spanienhilfe intensiv eingebunden. Der Bundestag bekommt von der Bundesregierung rechtzeitig alle relevanten Informationen, und der Haushaltsausschuss hat die Möglichkeit, eine für die Regierung verbindliche Stellungnahme abzugeben."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juli 2012