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AUSSEN/1456: Gesetz für das Institut für Menschenrechte


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 8. Januar 2015

Gesetz für das Institut für Menschenrechte

Unabhängigkeit und Pluralismus sicher stellen



Die Koalitionsarbeitsgruppe für das Gesetz für das Institut für Menschenrechte tagt regelmäßig donnerstags in den Sitzungswochen. Dazu erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Arnold Vaatz, und die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach:

"Seit seinem Bestehen im Jahre 2001 erfüllt das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. die Anforderungen der sogenannten Pariser Prinzipien nicht vollständig. Es fehlt an einer gesetzlichen Grundlage. Es mangelt aber auch an einem weiteren wesentlichen Kriterium, an der notwenigen Breite der gesellschaftlichen Basis. Dennoch wurde ihm im Jahre 2001 durch den Akkreditierungsausschuss des International Coordinating Committee (ICC), einem Zusammenschluss nationaler Menschenrechtsinstitutionen, erstaunlicherweise der A-Status zuerkannt, der einer vollen Übereinstimmung mit den Pariser Prinzipien entspricht. Der Akkreditierungsausschuss bemängelte im Nachgang diese und andere Defizite bereits im Jahr 2008. Zu diesem Zeitpunkt bestand die Mitgliederbasis des eingetragenen Vereins aus 14 Mitgliedern.

Die CDU/CSU-Fraktion will für das Institut für Menschenrechte eine Grundlage schaffen, die endlich den Pariser Prinzipien entspricht. So soll die erforderliche Unabhängigkeit der Institution im Gesetz festgeschrieben werden. Die Basis seiner Mitglieder soll sich pluralistisch zusammensetzen, so dass sie die Breite der Zivilgesellschaft abbildet. Das Verfahren für die Aufnahme in diesen Kreis muss entsprechend transparent gestaltet werden.

Das Mandat im Entscheidungsgremium mitzuwirken, soll zeitlich begrenzt sein, wesentliche menschenrechtliche Forschungseinrichtungen sollen in die Benennung seiner Mitglieder einbezogen werden. Seine Finanzierung soll transparent aus dem Haushalt eines Etats erfolgen, selbstverständlich ohne davon eine Fachaufsicht abzuleiten. Wir wollen das Institut für Menschenrechte aufwerten. Es soll unabhängig arbeiten können, pluralistisch und transparent aufgestellt sein.

Seit Dezember 2014 gibt es auf unser Drängen hin endlich die dafür erforderlichen Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner. Durch konstruktive Zusammenarbeit kann aus unserer Sicht zügig ein Ergebnis erreicht werden. Das ist unser Ziel.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. ist die nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands, die auf einstimmigen Beschluss des Deutschen Bundestages im Dezember 2000 eingerichtet wurde. Der Beschluss (Drs. 14/4801) sieht unter anderem vor, spätestens nach der Aufbauphase zu prüfen, ob eine andere Form der Etatisierung, beispielweise beim Deutschen Bundestag, geboten ist.

Die CDU/CSU-Fraktion hat von Beginn der Wahlperiode an ihre Gesprächsbereitschaft und das Interesse am Erhalt des A-Status für das Institut für Menschenrechte bekundet. Basis dafür sind die Pariser Prinzipien, im Anhang zu einer Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen stehend, sind sie jedoch völkerrechtlich unverbindlich.

Die Übersicht über die Statusvergabe für Nationale Menschenrechtsinstitutionen durch das zuständige ICC, das keine völkerrechtlich anerkannte Organisation ist, lässt erkennen, dass ein Status keinerlei Rückschlüsse auf die Menschenrechtslage im betreffenden Land zulässt.

So sind aktuell die Institutionen Afghanistans, Nigerias, Venezuelas, Aserbaidschans und Russlands, um nur Beispiele zu nennen, mit dem A-Status akkreditiert. Bei Umbildungen von Nationalen Institutionen ist es sogar möglich, dass Akkreditierungen zwischenzeitlich auslaufen, wie in der Vergangenheit in den Niederlanden und in Ungarn. Die Institutionen Österreichs, Belgiens, Schwedens und Norwegens haben einen B-Status und die Institution der Schweiz ist im C-Status akkreditiert.

Die Menschenrechtssituation in unserem Land ist unser Prüfstein. Sie ist nicht nur im internationalen Vergleich sehr gut. Darauf können wir stolz sein."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
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Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Januar 2015


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