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AGRAR/324: Zur verlängerten Übergangsfrist bis zum Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 3. November 2018

Verlängerte Übergangsfrist bis zum Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration für Erarbeitung von marktgängigen Alternativen nutzen


Die Koalitionsfraktionen haben sich am gestrigen Freitag auf einen Gesetzentwurf verständigt, mit dem die Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre verlängert wird. Dazu können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, wie folgt zitieren:

"Ohne ein Handeln des Gesetzgebers würden gerade die kleinen Höfe ab dem kommenden Jahr vor einem unlösbaren Problem stehen. Denn es gibt zur Zeit keine marktgängige oder praktikable Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration. Erforderliche Tierarzneimittel sind noch nicht zugelassen. Alternative Verfahren werden bislang von Handel und Verbraucher nicht akzeptiert. Ein Verbot ohne Alternative würde viele Sauenhalter zur Aufgabe zwingen. Die Folge wäre die Abwanderung der Ferkelerzeugung ins Ausland - mit zum Teil erheblich niedrigeren Tierschutzstandards. Den Preis dafür würden also auch Tierwohl und Verbraucher zahlen. Mit dieser Einigung wenden wir das ab und verhindern diesen Strukturbruch.

Die zweijährige Übergangsfrist muss jetzt genutzt werden, um tierschutzgerechte Alternativen für die Praxis zu erarbeiten. Wir erwarten, dass diese Aufgabe von allen Beteiligten mit Hochdruck angegangen wird. Insbesondere soll es dem geschulten Landwirt ermöglicht werden, Tierarzneimittel selbst anzuwenden. Bei der Umstellung auf alternative Verfahren und die damit verbundene Anschaffung der dafür notwenigen Geräte werden wir unsere landwirtschaftlichen Tierhalter in Deutschland finanziell unterstützen.

Insbesondere die lokale Betäubung des Tieres durch den Landwirt selbst könnte eine in der Praxis leicht umzusetzende Methode sein. Diese wird bereits heute bei unseren europäischen Nachbarn erfolgreich angewendet. Denn bislang sind bei alternativen Verfahren wie der Betäubung mit dem Tierarzneimittel Isofluran Fragen des Anwenderschutzes noch nicht abschließend geklärt. Auch zur Beantwortung dieser offenen Fragen müssen die kommenden zwei Jahre genutzt werden.

Zugleich kommt es auf das Kaufverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher an. Denn am Ende wird auch an der Ladenkasse über das Tierwohl entschieden. Wir wollen dieses in die Breite tragen. Mit einer Aufklärungskampagne wollen wir deshalb für eine größere Akzeptanz für Schweinefleisch werben, das mit alternativen Methoden erzeugt wird. Auch dafür stellt die Große Koalition die Weichen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. November 2018

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