Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


RECHT/831: Wahlrechtsausschlüsse - Union und SPD müssen Blockade aufgeben


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21. Februar 2019

Wahlrechtsausschlüsse: Union und SPD müssen Blockade aufgeben


Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und schuldunfähig untergebrachte Straftäter verfassungswidrig sind, erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik:

Nun hat es auch das oberste Gericht bestätigt: Die pauschalen Wahlrechtsausschlüsse sind verfassungswidrig. Für Union und SPD ist das Urteil eine Schmach: Sie haben erst gestern unseren gemeinsam mit der Linken vorgelegten Gesetzentwurf zur Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse in den zuständigen Bundestagsausschüssen abgelehnt.

Wir fordern seit Jahren, die diskriminierenden Wahlrechtsausschlüsse behinderter Menschen zu streichen, und haben dazu mehrfach Gesetzentwürfe vorgelegt. Es ist peinlich, dass das Bundesverfassungsgericht nun die Regierungskoalition ermahnen muss. Union und SPD sind jetzt gefordert, den Koalitionsvertrag endlich umzusetzen und ein "inklusives Wahlrecht" zu schaffen.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 21. Februar 2019
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-567 89, Fax: 030/227-567 52
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang