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RECHT/796: Transsexuellengesetz liegt in Trümmern - Grüne bringen Selbstbestimmungsgesetz in den Bundestag ein


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10. Mai 2017

Transsexuellengesetz liegt in Trümmern - Grüne bringen Selbstbestimmungsgesetz in den Bundestag ein


Die Grüne Bundestagsfraktion hat heute einen Gesetzentwurf zur Anerkennung der selbstbestimmten Geschlechtsidentität (Selbstbestimmungsgesetz) in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf soll das bestehende Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen. Dazu erklärt Volker Beck MdB:

Trans-Rechte sind Menschenrechte. Das Transsexuellengesetz liegt in Trümmern. Bereits sechs Urteile des Bundesverfassungsgerichts haben Einzelbestimmungen für verfassungswidrig erklärt. Das bestehende Gesetz ist über 30 Jahre alt und entspricht nicht dem Stand der Wissenschaft. Es tritt die Menschenrechte von Trans*Personen mit Füßen. Die Bundesregierung erkennt seit Jahren den Handlungsbedarf nicht. Deshalb haben wir Grüne heute einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt: Das Selbstbestimmungsgesetz.

Im Zentrum unseres Gesetzesentwurfes steht der Respekt vor der Geschlechtsidentität der Menschen. Das ist ein urliberales Anliegen. Das Recht muss für die Menschen da sein, nicht die Menschen für die Gesetze.

Das Selbstbestimmungsgesetz soll das Verfahren zur Änderung der Vornamen und zur Anpassung der Geschlechtszugehörigkeit vereinfachen. Beides soll nur noch vom Geschlechtsempfinden der Antragstellenden abhängig sein. Anstatt entwürdigender Gutachten zur Geschlechtsfeststellung und Verfahren vor dem Amtsgericht, sollen Vornamen- und Personenstandsänderung im Rahmen eines einfachen Verwaltungsaktes beim Standesamt erfolgen. Denn geschlechtliche Identität kann man nicht diagnostizieren. Lediglich Betroffene können darüber kompetent Auskunft geben.

Mit Vollendung des 14. Lebensjahres sollen diese Vorgänge auch ohne das Mitwirken eines gesetzlichen Vertreters möglich sein. Ab diesem Alter misst die Rechtsordnung Minderjährigen die Fähigkeit bei, Verantwortung für Entscheidungen zu übernehmen. Das muss auch für identitätsbezogene Entscheidungen gelten. Beratungen sollen über mögliche Folgen aufklären. Hier ist die Bundesregierung in der Pflicht, Beratungsstellen auszubauen.

Nach einer Personenstandsänderung muss es den Betroffenen möglich sein, eine Ehe in eine Lebenspartnerschaft zu überführen oder umgekehrt. Dadurch werden Zwangsoutings vermieden.

Das Offenbarungsverbot, also den Tatbestand der Eintragungsänderung ohne berechtigtes rechtliches Interesse auszuforschen oder zu offenbaren, soll verschärft werden. Betroffene müssen vor Behörden und Unternehmen durchsetzen können, Unterlagen und Zeugnisse entsprechend ihrer Geschlechtsidentität ausgestellt zu bekommen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. Mai 2017
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Mai 2017

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