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RECHT/774: Seselj-Urteil nur schwer zu ertragen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31. März 2016

Seselj-Urteil nur schwer zu ertragen


Zum Freispruch Vojislav Seseljs durch den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien erklärt Marieluise Beck, Sprecherin für Osteuropapolitik:

Der heute ergangene Freispruch von Vojislav Seselj ist kein moralischer Freispruch, sondern der Freispruch vor dem Hintergrund eines Rechtsstaates, der hohe Hürden an die Verurteilung von Tätern setzt. Das heutige Urteil ist nur schwer zu ertragen, denn sicher ist, dass Seselj die ethno-nationalistische Politik in den 1990er Jahren in der Westbalkanregion zu verantworten hat. Die nationalistischen Mordbanden, die von Seselj angeleitet wurden, haben die Region mit Unterstützung der Regierung in Belgrad mit Terror überzogen. Auf das Konto der sogenannten Seseljevci gehen massenhafte Tötungen und Vergewaltigungen. Bis heute leiden Tausende unter den Folgen der brutalen Gewalt und der mangelnden Aufarbeitung der Verbrechen. Ihre Suche nach Gerechtigkeit geht auch nach dem heutigen Tag weiter. Alle, denen an Frieden und Stabilität in Europa gelegen ist, sind in der Pflicht, die Erinnerung an die Opfer wachzuhalten und weiter auf Aufarbeitung zu drängen.

Das Gerangel der vergangenen Monate um die Anwesenheit Seseljs in Den Haag war unerträglich. Kaum wegen einer Erkrankung nach Serbien zurückgekehrt, setzte Seselj die Verhöhnung von Opfern und Gericht fort. Dass auch serbische Regierungsvertreter das internationale Gericht attackierten, wirft ein ungutes Licht auf die offiziellen Bemühungen um EU-Annäherung.

Das heutige Urteil ist kein Schlussstrich, sondern eine Aufforderung an uns alle, nationalistische und chauvinistische Hetzer bei jeder Gelegenheit zu stellen. Die serbische Regierung ist jetzt umso mehr in der Pflicht, die Verbrechen der Vergangenheit aufzuarbeiten, und Parolen à la Seselj konsequent und öffentlich entgegenzutreten.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 31. März 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. April 2016

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