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RECHT/766: Reform der Strafprozessordnung - Rechtsstaatlichkeit muss vor Effektivität gehen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13. Oktober 2015

StPO-Reform: Rechtsstaatlichkeit muss vor Effektivität gehen


Zu den Vorschlägen der vom BMJV eingesetzten Kommission zur Reform der Strafprozessordnung erklärt Hans-Christian Ströbele, Mitglied im Rechtsausschuss:

Der sogenannte Staats-Trojaner soll zu Zwecken der Strafverfolgung eingeführt werden. Diesen Eingriff in die Grundrechte lehnen wir ab, solange wichtige Fragen nicht geklärt sind: Wie sollen Berufsgeheimnisträger und der Kernbereichs höchstpersönlicher Lebensgestaltung geschützt werden? Wie sollen andere auf den Endgeräten gespeicherte Inhalte jenseits der überwachten Kommunikation geschützt werden?

Zu V-Leuten fordert die Kommission zu Recht eine gesetzliche Regelung. Diese muss aber ganz klare rechtliche Grenzen aufweisen, darf keine Straftaten erlauben und muss insbesondere ausschließen, dass V-Leute von den Vergütungen leben.

Eine Pflicht von Zeugen, zu Vernehmungen bei der Polizei zu erscheinen, kommt nur in Betracht, wenn die Verteidigung dabei sein kann. Videoaufzeichnung von Vernehmungen bei Polizei und Staatsanwaltschaft sind zu begrüßen, sollten aber soweit wie möglich auch auf die Hauptverhandlung vor Gericht ausgedehnt werden.

Richtig an den Kommissionsvorschlägen sind das ausdrückliche Verbot polizeilicher Lockspitzel und die Ablehnung der Ausweitung des Wiederaufnahmerechts zulasten des Freigesprochenen.

Wir fordern, dass bei der StPO-Reform nicht Verfahrensbeschleunigung und Effektivität vor die Wahrung rechtsstaatlicher Standards gestellt werden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. Oktober 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Oktober 2015

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