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RECHT/753: Sexualstrafrecht anpacken


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24. November 2014

Sexualstrafrecht anpacken



Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25.11.2014, erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind schreckliche Verbrechen mit tiefgreifenden Folgen für die Betroffenen. Frauen sollen wissen, dass das Recht auf ihrer Seite ist. Ein "Nein" bedeutet ein "Nein". Das Rechtsgut auf sexuelle Selbstbestimmung ist absolut und muss voraussetzungslos geschützt werden. Dies wäre ein wichtiger Unterschied zur bisherigen Rechtslage. Denn viel zu oft werden sexuelle Nötigung und Vergewaltigung nach der jetzigen Rechtslage nicht bestraft, weil der Tatbestand nur unter eingeschränkten Bedingungen erfüllt ist. Derzeit werden Taten nicht als Vergewaltigung geahndet, bei denen das Opfer sich nicht wehrt, weil es von früheren Situationen weiß, dass der Täter dann noch gewalttätiger wird, oder die ganze Zeit weint.

Nach Artikel 36 der Istanbul-Konvention, die Deutschland unterzeichnet hat, müssen jedoch alle nicht einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt werden. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, die Istanbul-Konvention endlich zu ratifizieren und Strafbarkeitslücken zu schließen.

Eine qualifizierte Notfallversorgung für vergewaltigte Frauen und Mädchen, einschließlich anonymer Spurensicherung und einer Notfallverhütung mit der "Pille danach", muss sichergestellt werden.

Wir fordern eine Reform des Paragraphen 179 Strafgesetzbuch, weil die bestehende Rechtslage im Sexualstrafrecht Menschen mit Beeinträchtigungen diskriminiert. Es kann nicht sein, dass das Gesetz beim Missbrauch widerstandsunfähiger Personen eine geringere Freiheitsstrafe vorsieht.

Die Verantwortung des Bundes bei den Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen sollte zudem weit über ein bundesweites Hilfetelefon hinausgehen. Das gesamte Hilfenetz für Frauen bei Gewalt muss bundesweit funktionieren. Daher sind Lösungen für die Lage der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen und Notrufe auch eine bundespolitische Frage.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. November 2014
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. November 2014