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RECHT/751: Sexualstrafrecht - Koalitions-Gezerre verhindert sorgfältige Beratung


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10. November 2014

Sexualstrafrecht: Koalitions-Gezerre verhindert sorgfältige Beratung



Anlässlich der aktuellen Debatte über die Reform des Sexualstrafrechts erklärt Katja Keul, Parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Rechtspolitik:

Nachdem der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung im Sexualstrafrecht in den letzten Monaten von allen Experten massiv kritisiert wurde, hat die Große Koalition das Gesetz kurz vor der Verabschiedung nochmal erheblich verändert. Die Gesetzesformulierungen werfen jedoch neue Probleme auf, die aufgrund der Kurzfristigkeit nicht mehr im Ausschuss besprochen werden können. Hier ist eine erneute Expertenanhörung erforderlich. Der angebliche Zeitdruck ist selbst verursacht und wird der Komplexität der Materie in keinster Weise gerecht.

Bei den neuesten Veränderungen stand leider die Gesichtswahrung im Vordergrund und nicht das Bestimmtheitsgebot und das Übermaßverbot. Nach wie vor soll es strafbar sein, Fotos, die geeignet sind, dem Ansehen der Person zu schaden, einem Dritten zugänglich zu machen. Die Frage, was dem Ansehen schadet, bleibt ein subjektives und damit unbestimmtes Kriterium. Peinlichkeit als Strafgrund überzieht die Funktion des Strafrechts als letztes Mittel. Wertungswidersprüche mit dem Kunsturhebergesetz werden nicht beseitigt.

Im Bereich des Sexualstrafrechts ist zu begrüßen, dass die Koalition die grüne Kritik aufgenommen und den Tatbestand der Jugendpornographie so eingegrenzt hat, dass Jugendliche wenigstens mit ihrem Einverständnis auch künftig fotografiert werden dürfen. Damit werden zumindest die Änderungen im Bereich des Sexualstrafrechts zustimmungsfähig.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. November 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. November 2014