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RECHT/742: Kinderpornografie - Umsetzung der EU-Richtlinge ist überfällig


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12. April 2014

Kinderpornografie: Umsetzung der EU-Richtlinge ist überfällig



Zu Plänen von Bundesjustizminister Maas, das Strafrecht bei Kinderpornografie zu verschärfen, erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz:

Es ist richtig, weitgehende Regelungen zum Verbot des Handels mit Fotos nackter Kinder strafrechtlich zu verankern. Der Weg über den Schutz des privaten Lebensbereichs und das Persönlichkeitsrecht des Kindes ist sinnvoll. Er vermeidet Abgrenzungsschwierigkeiten, die es im Sexualstrafrecht bislang gab. Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie ist überfällig. Es ist ärgerlich, dass die Bundesregierung hierfür erst den Anstoß durch die Edathy-Affäre braucht. Die strafrechtlichen Konsequenzen dürfen nur eine Seite der Medaille sein. Die Bundesregierung muss Präventionsprojekte im Kinder- und Jugendschutz verstärkt fördern wie auch Projekte zur Täterprävention wie "Kein Täter werden".

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 12. April 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. April 2014