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RECHT/697: Sicherungsverwahrung - Notwendige Reform mit groben Fehlern


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 7. November 2012

Sicherungsverwahrung: Notwendige Reform mit groben Fehlern



Heute hat der Rechtsausschuss des Bundestages den Gesetzentwurf zur Reform der Sicherungsverwahrung abgestimmt, ohne unsere Verbesserungsvorschläge anzunehmen. Dazu erklärt Jerzy Montag, Sprecher für Rechtspolitik:

Der verfassungsrechtlich notwendige Schritt einer Reform der Sicherungsverwahrung ist von der schwarz-gelben Koalition wieder einmal nicht konsequent gegangen worden. Auch wenn die Regelungen zum therapieorientierten und freiheitsausgerichteten Vollzug der Sicherungsverwahrung zu begrüßen sind, hat es die Koalition versäumt, die Sicherungsverwahrung konsequent auf schwerste Gewalt- und Sexualdelikte zu begrenzen. Auch muss die Sicherungsverwahrung für jugendliche Straftäter endlich und endgültig wieder abgeschafft werden.

Besonders dramatisch ist der Fehler der Koalition, die Übergangsfristen für sogenannte Altfälle nicht konsequent zu regeln. Unser Vorschlag ist klar: Es gilt immer das Recht zum Zeitpunkt der strafrechtlichen Verurteilung oder das für den Betroffenen günstigere. Alles andere ist rechtsstaatlich fragwürdig und provoziert erneute Verurteilungen Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Die schwarz-gelbe Koalition hat bisher dem Ansinnen der SPD widerstanden, einen katastrophalen roll-back zu veranstalten und die Sicherungsverwahrung wieder um eine Variante ihrer nachträglichen Verhängung auszuweiten. Auch im Kleid einer "nachträglichen Therapieunterbringung" bei angeblichen "psychischen Störungen" ist nachträglicher Freiheitsentzug rechtsstaatlich und menschenrechtlich höchst fragwürdig.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. November 2012, Nr. 0967/12
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. November 2012