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RECHT/675: Sicherungsverwahrung - Urteil folgerichtig und konsequent


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24. April 2012

Sicherungsverwahrung: Urteil folgerichtig und konsequent



Zur heutigen Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe, vier zu Unrecht sicherungsverwahrten Männern Schmerzensgeld zuzubilligen, erklärt Jerzy Montag, Sprecher für Rechtspolitik:

Das Urteil ist folgerichtig und konsequent. Es war von vornherein ein verhängnisvoller Fehler der Kohl-Regierung, im Januar 1998 darauf zu dringen, die 10-Jahres-Höchstfrist der Sicherungsverwahrung auch rückwirkend aus dem Gesetz zu streichen. Dafür tragen Union und FDP die Verantwortung.

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat Deutschland wegen dieser verbotenen Rückwirkung verurteilt. Die jetzt ausgesprochenen Schmerzensgelder sind die logische Folge der begangenen Menschenrechtsverstöße.

Weithin unbeachtet ist, dass die jetzige schwarz-gelbe Koalition auch mit der Reform der Sicherungsverwahrung das Unrecht nicht beseitigt hat. Für sogenannte Altfälle ist trotz entsprechender Vorschläge von uns keine Lösung gefunden worden.

Das heute zur Zahlung Verurteilte Bundesland Baden-Württemberg hat nur Bundesrecht vollzogen. Das Schmerzensgeld wird aus dem Bundeshaushalt zu zahlen sein.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. April 2012, Nr. 0359
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2012