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EUROPA/1867: Polnische Justizreform - Erwartungsgemäß unvereinbar


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29. April 2020

Polnische Justizreform: Erwartungsgemäß unvereinbar


Zum EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Bestandteile der polnischen Justizreform, erklärt Manuel Sarrazin, Sprecher für Osteuropapolitik:

Nur wenige Wochen nach einer Entscheidung des EuGH geht mit der EU-Kommission nun die nächste EU-Institution gegen weitere Teile der polnischen Justizreform vor. Das ist gut, richtig und wichtig, denn das polnische Gesetz hätte negativen Einfluss auf die Justiz in der gesamten Staatengemeinschaft. Einmal mehr zeigt sich, dass die EU Garant von Rechtsstaatlichkeit ist und die Kommission ihre vorhandenen Mittel und Wege ausschöpft.

Das neuerliche Vertragsverletzungsverfahren kann nur als Beleg europarechtlicher Ignoranz seitens der polnischen Regierung verstanden werden. Das Gesetz vom Februar verstößt gegen zentrale Artikel des Vertrags über die Europäische Union und Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Es ist unbegreiflich, wie ein Gesetz, das so offenkundig den europäischen Rechtsprinzipien widerspricht, überhaupt vorgeschlagen, geschweige denn verabschiedet werden konnte. Dass ein Vertragsverletzungsverfahren folgen würde, ist nur die logische und erwartbare Konsequenz.

Es ist zu hoffen, dass das Vertragsverletzungsverfahren nun zu einem Umdenken führt. Die polnische Regierung muss endlich von ihrem polarisierenden Kurs in der Justizreform abkehren und die vereinbarten Grundsätze europäischer Rechtsstaatlichkeit und richterlicher Unabhängigkeit anerkennen. Die europarechtlich unvereinbaren Justizreformvorschläge waren bislang vor allem eine Verschwendung von Ressourcen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 29. April 2020
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. April 2020

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