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EUROPA/1858: EuGH-Beschluss - Unabhängigkeit der polnischen Justiz gestärkt


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 8. April 2020

EuGH-Beschluss: Unabhängigkeit der polnischen Justiz gestärkt


Zum EuGH-Beschluss über eine einstweilige Verfügung zur polnischen Disziplinarkammer erklärt Manuel Sarrazin, Sprecher für Osteuropapolitik:

Wir begrüßen den Beschluss des EuGH ausdrücklich. Die EU beweist erneut Handlungsfähigkeit in Fragen der Rechtsstaatlichkeit. Der Beschluss zur einstweiligen Verfügung über die polnische Disziplinarkammer ist eine wichtige Zwischenetappe. Die Richter stärken erneut das europäische Recht und die Kommission in ihrer Rolle als Hüterin der Verträge. Vor allem aber stärken sie die Unabhängigkeit der Justiz in Polen und damit in der gesamten EU.

Die in Polen regierende PiS muss spätestens jetzt anerkennen, dass ihre Justizreform in dieser Form in die Sackgasse führt. Sie muss einen Neustart unternehmen, der den europäischen Standards entspricht und verbriefte Unabhängigkeit der Justiz in der EU wahrt. Die Disziplinarkammer in ihrer jetzigen Ausgestaltung ist mit den europäischen Verträgen offensichtlich nicht vereinbar.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 8. April 2020
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. April 2020

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