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EUROPA/1790: EuGH-Urteil zu CETA - Schlechte Nachricht für Umwelt und Verbraucher


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30. April 2019

EuGH-Urteil zu CETA: Schlechte Nachricht für Umwelt und Verbraucher


Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Vereinbarkeit der Investor-Staat-Schiedsgerichte in CETA mit Unionsrecht, erklärt Katharina Dröge, Sprecherin für Handelspolitik:

Der EuGH hätte heute die Chance gehabt, Klageprivilegien für Konzerne ein für alle Mal zu beenden. Es ist eine schlechte Nachricht für Umwelt, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Steuerzahlerinnen und -zahler, dass diese Chance verpasst wurde.

Denn die Investor-Staat-Schiedsgerichte sind einseitig auf den Schutz von Investoren ausgerichtet. Die Abwägung mit dem Schutz der Menschenrechte, Umweltschutz oder Sozialstandards erfolgt nur unzureichend. Zudem stellen Schiedsgerichte einen Sonderrechtsweg für Konzerne dar, der Staaten und gesellschaftlichen Akteuren verbaut ist.

Viele Staaten mussten auf diese Weise schon Milliardenzahlungen an Großkonzerne berappen. Und auch die Bundesregierung erlebt die fatalen Folgen von Schiedsverfahren gerade am eigenen Leibe, wird sie doch in einem absurden Verfahren von Vattenfall auf mehrere Milliarden Schadensersatz wegen des Atomausstiegs verklagt.

Auch nach dem EuGH-Urteil ist deshalb für uns Grüne klar: Wir lehnen Klageprivilegien für Konzerne ab. Und auch die Bundesregierung sollte sich unabhängig von der Entscheidung des EuGH dafür einsetzen, Schiedsgerichte aus allen Handels- und Investitionsschutzverträgen der EU zu streichen und den Klageprivilegien für Konzerne ein Ende zu bereiten.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 30. April 2019
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2019

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