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EUROPA/1413: Karlsruher Urteil ist keine Stärkung des Europäischen Parlamentes


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26. Februar 2014

Karlsruher Urteil ist keine Stärkung des Europäischen Parlamentes



Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen erklärt Volker Beck, Sprecher für Innenpolitik:

Mit denkbar knapper Mehrheit hat das Bundesverfassungsgericht die Drei-Prozent-Klausel im Europawahlrecht verworfen. Diese Entscheidung ist nicht unbedingt eine Stärkung des Europäischen Parlamentes und des Einflusses der Abgeordneten aus Deutschland in Straßburg.

Die Entscheidung ist zu respektieren. Die knappe Mehrheit, Begründung des Gerichts und Mindermeinung des Verfassungsrichters Müller zeigen aber auch, dass es sich um eine schwierige Entscheidung handelt. Das Gericht erkannte zwar an, dass Funktionsstörungen des Parlamentes eine Sperrklausel zu rechtfertigen vermögen, wollte aber der Prognose des Gesetzgebers zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht folgen. Vielmehr verweist das Gericht den Gesetzgeber darauf, zu reagieren, wenn dieser Schaden tatsächlich eintritt.

Nun liegt es an den Wählerinnen und Wählern, den eigenen Einfluss nicht durch eine zu große Zersplitterung des deutschen Abgeordnetenkontingents unnötig zu schmälern.

Unsere Perspektive für den weiteren europäischen Einigungsprozess bleibt: Stärkung des Europäischen Parlaments gegenüber Kommission und der Hinterzimmerpolitik in den Europäischen Räten!

Dauerhafte große Koalitionen im Europäischen Parlament und Stärkung der Exekutiven in Brüssel, wie es in der Urteilsbegründung anklingt, sind für uns keine Alternativen zu einer transparenten und parlamentarisch legitimierten europäischen Politik.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 26. Februar 2014, Nr. 0153-14
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2014