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EUROPA/1207: Grüne warnen Bundesregierung vor Torpedierung der EU-Datenschutzreform


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25. Januar 2012

Grüne warnen Bundesregierung vor Torpedierung der EU-Datenschutzreform


Zur heutigen Vorstellung des Entwurfs einer EU-Datenschutzverordnung durch die Europäische Kommission, erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik:

Das bestehende Europäische Datenschutzrecht fußt bis heute auf einer Richtlinie aus dem Jahr 1995. Eine grundlegende Modernisierung ist überfällig. Wir begrüßen die umfänglichen Vorschläge der Europäischen Kommission, denn sie weisen in die richtige Richtung. Die Kommission zeigt in Sachen Datenschutz nun den Gestaltungswillen, den die Bundesregierung viel zu lange vermissen ließ.

In dem Entwurf macht die Kommission zahlreiche Vorschläge, die auch den Internetdatenschutz auf europäischer Ebene maßgeblich verbessern und die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer weiter stärken. So werden unter anderem der Erstellung von Nutzerprofilen enge Grenzen gesetzt. Die Entscheidungsfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber den Anbietern wird gestärkt.

Trotz und gerade weil der heute vorgelegte Entwurf viele wichtige Neuerungen enthält, steht er derzeit unter massivem Beschuss. Wir warnen die Bundesregierung davor, die eigene Untätigkeit dadurch zu kaschieren, nun die richtigen Vorschläge der Kommission zu torpedieren. Die Bundesregierung darf sich nicht zum Sprachrohr der Wirtschaft degradieren, sondern muss sich zur Anwältin der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger machen. Einen Europäischen Datenschutz des kleinsten gemeinsamen Nenners wird es mit uns nicht geben. Selbstverständlich darf die Harmonisierung des Datenschutzes auf EU-Ebene keine Absenkung hoher Datenschutzniveaus einzelner Mitgliedsstaaten nach sich ziehen. Den Bedenken insbesondere der Datenschutzbeauftragten gilt es Rechnung zu tragen.

Die Kommission sollte die Reformdebatte zum Anlass nehmen, die darin von ihr selbst hochgehaltenen Grundprinzipien des Datenschutzes auch auf ihre sonstigen, grundrechtlich höchst fragwürdigen Sicherheitsprojekte wie die Vorratsdatenspeicherung oder der Fluggastdatenspeicherung anzuwenden. Diese EU-Projekte sind mit den Grundsätzen der Datensparsamkeit, einer engen Zweckbindung und der Verhältnismäßigkeit nicht zu vereinbaren.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN


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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. Januar 2012, Nr. 0058
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Januar 2012