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AUSSEN/2227: Prozesse gegen Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten in der Türkei


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19. Februar 2020

Claudia Roth und Cem Özdemir zu den Prozessen gegen Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten in der Türkei


Die jüngsten Prozesse gegen Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten in der Türkei beweisen einmal mehr die Hörigkeit der türkischen Justiz gegenüber Präsident Erdogan. Entschieden wird nicht nach Recht und Gesetz, sondern nach politischem Kalkül und im Takt der Medienöffentlichkeit.

Osman Kavala wurde am Dienstag freigesprochen, aber umgehend mit einem neuen Haftbefehl belegt und sofort nach der Entlassung aus dem Gefängnis wieder festgenommen. Während die Türkei mit der Freisprechung im ursprünglichen Gezi-Prozess einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entgeht, stellt die neue Anklage rund um den Putschversuch von 2016 sicher, dass Osman Kavala auf unabsehbare Zeit in Haft bleibt. Auf dem Papier ist die Türkei dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte also gefolgt; tatsächlich hat sie den Geist dieses Urteils mit Füßen getreten. Die neuen Vorwürfe sind dabei so absurd und konstruiert wie die alten. Gegen die Richter, die über den Freispruch beschieden hatten, wurden Ermittlungen eingeleitet. Die Erdogan-Regierung macht klar, dass ihr Selbsterhaltungstrieb und Machtanspruch stär ker sind als ihre Achtung für internationale Menschenrechtsstandards.

Die neun Mitangeklagten von Osman Kavala, die sich in der Türkei befinden, wurden freigesprochen. Nichts anderes war rechtsstaatlich geboten. Can Dündar sowie fünf weitere Angeklagte, die ins Exil geflohen sind, müssen weiterhin davon ausgehen, sofort verhaftet zu werden, wenn sie türkischen Boden betreten. Ihr Prozess wurde ausgelagert, ein Urteil steht noch aus.

Das Urteil im Prozess gegen den deutschen Menschenrechtsaktivisten Peter Steudtner, gegen den Ehrenvorsitzenden von Amnesty International in der Türkei Taner KÕlÕç, gegen die türkische Amnesty-Direktorin Idil Eser sowie acht weitere Angeklagte wurde heute überraschend auf den 3. April vertagt. Alles andere als ein Freispruch der Angeklagten wäre nach dem Maßstab der Rechtsstaatlichkeit ein Unding. Mit Blick auf den 3. April bleibt diese Erwartung unverändert.

Der Versuch der Bundesregierung, die Beziehungen zur Türkei unter Präsident Erdogan zu normalisieren, ist gescheitert. Ein Präsident, der die Justiz systematisch zum Instrument seines Rachefeldzuges gegen unliebsame Kritiker macht, muss Konsequenzen zu spüren bekommen. Es kann solange keine "normalen Beziehungen" mit der türkischen Regierung geben, solange auch nur eine aufrechte Demokratin, ein engagierter Oppositioneller unschuldig hinter Gitter sitzt. Für uns Grüne gilt: Je stärker die Menschenrechte in der Türkei unter Beschuss geraten, desto enger stehen wir an die Seite der vielen Demokratinnen und Demokraten.

Wir fordern die Bundesregierung und die Europäische Union dazu auf, sich für die Freilassung aller unschuldig Inhaftierten in der Türkei einzusetzen, die Türkei auf ihre Verpflichtungen im Rahmen europäischer und internationaler Menschenrechtskonventionen deutlich hinzuweisen und nicht zuletzt auch wirtschaftlichen Druck auszuüben, um Präsident Erdogan zum entsprechenden Handeln zu bewegen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. Februar 2020
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2020

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