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AUSSEN/1489: "Pussy Riot" - Politische Justiz in Russland versus politische Kunst


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19. Juli 2012

"Pussy Riot": Politische Justiz versus politische Kunst



Zum Prozess gegen die Sängerinnen der Punk Band "Pussy Riot", der morgen beginnen soll, erklären Marieluise Beck, Sprecherin für Osteuropapolitik, und Volker Beck, Sprecher für Menschenrechtspolitik:

Der Angriff des Kremls auf die gesellschaftliche Opposition setzt sich fort. Mit dem Prozess gegen die Sängerinnen der Punk Band "Pussy Riot" will die russische Justiz nun die politisch aktive Künstlerszene platt machen. Denjenigen, die in den vergangenen Monaten die Massenproteste gegen das bestehende politische System bunt, friedlich und kreativ vorangetrieben haben, gilt die Botschaft: Nicht das Recht, sondern der Kreml bestimmt die Grenzen der künstlerischen Freiheit und des gesellschaftlichen Engagements. Wer diese überschreitet, kommt in die Mühlen der Willkürjustiz.

Dies bekommen die drei jungen Frauen mit besonderer Härte zu spüren. Seit vier Monaten sind die Künstlerinnen, zwei von ihnen Mütter kleiner Kinder, in Untersuchungshaft. Ihnen wird ein Tatvorwurf gemacht, der unter rechtsstaatlichen Voraussetzungen allenfalls den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt.

Die Sängerinnen werden im Zusammenhang mit einem "Punk-Gebet" in der Erlöserkathedrale angeklagt, das später mit Musik und dem Text "Gottesmutter, treibe Putin davon" ins Internet gestellt wurde. Die Staatsanwaltschaft wirft den jungen Frauen "Rowdytum" vor. Im Falle einer Verurteilung drohen ihnen bis zu sieben Jahre Haft.

In einem säkularen und pluralistischen Staat dürfen friedliche Kunstaktionen - auch wenn sie als provokant empfunden werden können - nicht zu dem Vorwurf eines schweren Verbrechens und langzeitiger Haft führen. Deswegen muss die Anklage gegen die drei Sängerinnen, die von Amnesty International als gewaltlose politische Gefangene anerkannt wurden, zurückgenommen werden. Die jungen Frauen sind unverzüglich freizulassen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. Juli 2012, Nr. 0654/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juli 2012